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Werden Sie sich gegen die vom Koalitionsausschuss beschlossene Aushöhlung des Informationsfreiheitsgesetzes einsetzen?“

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Sebastian Fiedler
SPD
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Frage von Rick v. •

Werden Sie sich gegen die vom Koalitionsausschuss beschlossene Aushöhlung des Informationsfreiheitsgesetzes einsetzen?“

Der Koalitionsausschuss von SPD und Union hat am 2. Juli 2026 beschlossen, das IFG grundlegend einzuschränken. Konkret: Auskunftsrechte nur noch für natürliche Personen mit nachgewiesenem ‚berechtigtem Interesse‘ – Redaktionen, Rechercheverbünde und NGOs wären damit faktisch ausgeschlossen. Zusätzlich soll das Antragsrecht auf deutsche und EU-Staatsangehörige beschränkt werden, sodass Millionen in Deutschland lebende Menschen ohne deutsche/EU-Staatsangehörigkeit keine IFG-Anfragen mehr stellen dürften. Außerdem sollen Gebühren deutlich steigen (die 500-Euro-Obergrenze soll entfallen) und Namen von Behördenmitarbeiter*innen pauschal geschwärzt werden. Die Bundesdatenschutzbeauftragte warnt vor einer undemokratischen ‚Zwei-Klassen-Informationsfreiheit‘, Transparency International und FragDenStaat sprechen vom größten Angriff auf staatliche Transparenz in der Geschichte der Bundesrepublik.

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Antwort von SPD

Sehr geehrter Herr van H.,

vielen Dank für Ihre Anfrage zur aktuellen Debatte rund um das Informationsfreiheitsgesetz (IFG).

Zunächst stelle ich gerne klar: Eine faktische Abschaffung des IFG, wie von vielen befürchtet, wird es mit der SPD-Bundestagsfraktion nicht geben!

Wir haben im Koalitionsvertrag vereinbart, das IFG unter Wahrung des Rechts auf Informationszugang weiterzuentwickeln, zu vereinfachen und verständlicher sowie transparenter zu machen. Diese Vereinbarung ist für uns klare Maßgabe.

Das Informationsfreiheitsgesetz ist eine demokratische Errungenschaft. Wer den Staat moderner machen will, darf Transparenz nicht abbauen. Eine Reform des IFG muss den Zugang zu Informationen einfacher, digitaler und schneller machen. Sie darf nicht die Kontrolle des Staates durch die Presse und die Zivilgesellschaftlich erschweren.

Selbstverständlich muss auch angesichts der dramatisch veränderten Sicherheitslage überprüft werden, ob die staatliche Resilienz und der Schutzbedarf etwa der kritischen Infrastrukturen sichergestellt ist. Dazu enthält das IFG nach unserer Einschätzung aber bereits heute notwendige Vorschriften zum Schutz der berechtigen staatlichen Sicherheitsbelange. 

Lediglich Veröffentlichungspflichten in den Spezialgesetzen etwa zu kritischen Infrastrukturen müssen nochmal unter den Prüfstand gestellt werden. Eine Reduzierung der bestehenden Auskunftsansprüche für Bürgerinnen und Bürger sowie für Presse und Zivilgesellschaft werden wir jedoch nicht mitmachen.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen Ihre Sorgen etwas nehmen.

Herzliche Grüße

Sebastian Fiedler

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