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Wie werden Sie es rechtfertigen, dass mit der Reform des IFG dieses praktisch abgeschafft wird und es den Bürgerinnen und Bürgern nicht mehr möglich ist, das staatliche Handeln zu kontrollieren?

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Sebastian Fiedler
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Frage von Philipp S. •

Wie werden Sie es rechtfertigen, dass mit der Reform des IFG dieses praktisch abgeschafft wird und es den Bürgerinnen und Bürgern nicht mehr möglich ist, das staatliche Handeln zu kontrollieren?

Sehr geehrter Herr Fiedler,im Verlauf dieser Woche wurde durch die Seite fragdenstaat.de bekannt, dass das Informationsfreiheitsgesetz, entgegen den Ankündigungen im von Ihrer Partei unterzeichneten Koalitionsvertrag, de facto abgeschafft werden soll. Unter anderem soll es nur noch mit berechtigten Interesse möglich sein Anfragen nach dem IFG zu stellen, Organisationen wie Amnesty International oder fragdenstaat.de sollen keinen Auskunftsanspruch mehr haben und Anfragen sollen nicht mehr bei einer Obergrenze von 500 € kostenmäßig gedeckelt werden.Da stellt sich mir als Bürger die Frage, wie Sie sich zu diesem geplanten Bruch eines der wichtigsten Merkmale unserer Demokratie, nämlich dem Recht der Bürger staatliches Handeln zu hinterfragen und zu kritisieren, positionieren.

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Antwort von SPD

Sehr geehrter Herr S.,

vielen Dank für Ihre Anfrage zur aktuellen Debatte rund um das Informationsfreiheitsgesetz (IFG).

Zunächst stimme ich Ihnen zu, dass wir im Koalitionsvertrag vereinbart haben, das IFG unter Wahrung des Rechts auf Informationszugang weiterzuentwickeln, zu vereinfachen und verständlicher sowie transparenter zu machen. Diese Vereinbarung ist für uns klare Maßgabe.

Deshalb stelle ich gerne klar: Eine faktische Abschaffung des IFG, wie von vielen befürchtet, wird es mit der SPD-Bundestagsfraktion nicht geben!

Das Informationsfreiheitsgesetz ist eine demokratische Errungenschaft. Wer den Staat moderner machen will, darf Transparenz nicht abbauen. Eine Reform des IFG muss den Zugang zu Informationen einfacher, digitaler und schneller machen. Sie darf nicht die Kontrolle des Staates durch die Presse und die Zivilgesellschaftlich erschweren.

Selbstverständlich muss auch angesichts der dramatisch veränderten Sicherheitslage überprüft werden, ob die staatliche Resilienz und der Schutzbedarf etwa der kritischen Infrastrukturen sichergestellt ist. Dazu enthält das IFG nach unserer Einschätzung aber bereits heute notwendige Vorschriften zum Schutz der berechtigen staatlichen Sicherheitsbelange. 

Lediglich Veröffentlichungspflichten in den Spezialgesetzen etwa zu kritischen Infrastrukturen müssen nochmal unter den Prüfstand gestellt werden. Eine Reduzierung der bestehenden Auskunftsansprüche für Bürgerinnen und Bürger sowie für Presse und Zivilgesellschaft werden wir jedoch nicht mitmachen.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen Ihre Sorgen etwas nehmen. Bei Fragen melden Sie sich gerne.

Herzliche Grüße

Sebastian Fiedler

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