Frage an Sebastian Gemkow bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

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Sebastian Gemkow
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Frage von Susann M. •

Frage an Sebastian Gemkow von Susann M. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Gemkow,

ich wohne im wunderschönen Naumburg an der Saale und einige meiner Freunde im sächsischen Eilenburg. Grundsätzlich bin ich kein Nachtflugkritiker, solange die Lärm- und Umweltbelastung im Rahmen bleibt und im Rahmen bleiben wird.
In beiden Städten hat seit Ende letzten Jahres die Fluglärmbelästigung nachts jedoch erheblich zugenommen. Dies liegt Presseberichten zufolge vermutlich an einem neuen Landeverfahren, in dem nun die Lärmbelastung nicht mehr in den ursprünglichen Regionen des Planfeststellungsverfahrens liegt sondern in anderen Regionen. Inzwischen gibt es auch eine Anfrage zur Erweiterung des alten Planfeststellungsbeschlusses um weitere nächtliche Triebwerksfunktionstests die möglicherweise zu noch mehr Lärm führen werden. Die Frist zur Einsichtnahme der Unterlagen endete jedoch bevor das Landeverfahren umgestellt wurde. Diese Unterlagen sind aber alle nur in den ursprünglich belasteten Regionen zur Einsicht veröffentlicht worden, nicht in den neuen Regionen die seit Ende 2015 belastet werden.
Warum werden nicht wenigstens Messgeräte aufgestellt und Untersuchungen durchgeführt mit Vorher-Nachher-Resultaten und warum ist bei einer solchen Verlagerung der Lärmbelastung nicht der originäre Planfeststellungsbeschluss nichtig, da die Bürger von Naumburg / Eilenburg und ggf. auch anderer Städte nie die Gelegenheit hatten, hierzu Stellung zu nehmen? Was können wir als betroffene Bürger hier tun?

Für eine Antwort bin ich Ihnen dankbar.

Ihre
S. M.

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Sehr geehrte Frau M.,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Auch wenn in Ihrer E-mail nicht erwähnt, gehe ich davon aus, dass die von Ihnen beschriebenen Fluglärmbelästigungen besonders in der Nacht im Zusammenhang stehen mit dem Nachtflugbetrieb am Flughafen Leipzig/Halle. Im Wesentlichen werden von Ihnen zwei Fragen gestellt. 1. Warum wurden die Landkreise Naumburg und Eilenburg im Rahmen des Änderungsgenehmigungsverfahrens zur Nutzung der Triebwerksprobelaufhalle nicht beteiligt? 2. Sind diese beiden Städte durch die Änderung der Anflugverfahren betroffen und warum finden dort keine Messungen statt? Ich bin für diesen Themenbereich nicht zuständig, habe aber das zuständige Sächsische Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft um Auskunft gebeten.

Folgende Antworten habe ich erhalten.

Zu Frage 1:

„Es entzieht sich unserer Kenntnis, welche Landkreise bzw. Städte durch die zuständige Genehmigungsbehörde (dem Sächsischen Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr) am Verfahren beteiligt wurden. Fachlich geht es in dem Verfahren darum zu prüfen, ob durch die Durchführung von Triebwerksprobeläufen in der Triebwerksprobelaufhalle für die umliegende Bevölkerung eine zusätzliche Lärmbelastung auftritt. Aus schalltechnischer Sicht kann abgeschätzt werden, dass sich die Städte Naumburg und Eilenburg auf Grund der vergleichsweise großen Entfernungen zu dem Standort für Triebwerksprobeläufe außerhalb des Einwirkungsbereiches dieser Geräuschquelle befinden. Eine Beteiligung der genannten Städte am Verfahren dürfte daher von vornherein als nicht erforderlich angesehen worden sein.“

Zu Frage 2:

„Das neue Anflugverfahren mit der Bezeichnung "Point Merge", welches am Flughafen Leipzig/Halle seit Ende letzten Jahres getestet wird, wurde in der Sitzung der Fluglärmkommission am 6.4.2016 vorgestellt und bewertet. Das Verfahren bringt durch eine deutlich höhere Anflughöhe und eine breitere Verteilung der Flugbewegungen insbesondere in den Gebieten außerhalb des planfestgestellten Nachtschutzgebietes in der Summe eine Verringerung der Geräuschbelastung. Insbesondere beim Anflug aus Richtung Ost wurde dabei eine Variante gewählt, bei der Eilenburg weitestgehend umflogen wird. Im Raum Naumburg kann es zu einzelnen Überflügen bewohnter Gebiete kommen, allerdings liegt die Flughöhe hier mit ca. 2.700 m fast 1.000 m höher als die vor Einführung des neuen Verfahrens üblichen Flughöhen von 1.200 bis 1.800 m.“

Nähere Informationen zum neuen Anflugverfahren unter:

http://www.airliners.de/dfs-landeverfahren-airport-leipzig-halle/37474?utm_campaign=readmore&utm_medium=articlebox&utm_source=air

Die Aufstellung von zusätzlichen (mobilen) Messstationen im Umfeld des Flughafens kann im Übrigen von den betroffenen Kommunen/Landkreisen beim Flughafen jederzeit beantragt werden. Durch die Fluglärmkommission werden dann Prioritäten für deren Aufstellung festgelegt. Dabei spielt natürlich die Entfernung zum Flughafen und die tatsächliche Lärmbetroffenheit eine entscheidende Rolle.

Ich hoffe, Ihnen mit den Antworten ein wenig weitergeholfen zu haben und sende Ihnen viele Grüße nach Naumburg an der Saale

Ihr

Sebastian Gemkow

Dr. Sebastian Schaar
Büroleiter

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