Wann wird die im Koalitionsvertrag vereinbarte Anschaffung des Sprachnachweises A1 vor Einreise in die BRD zum Ehegatten endlich umgesetzt?

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Sebastian Hartmann
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Frage von frank d. •

Wann wird die im Koalitionsvertrag vereinbarte Anschaffung des Sprachnachweises A1 vor Einreise in die BRD zum Ehegatten endlich umgesetzt?

Sehr geehrter Herr Hartmann,

gibt es aktuell bereits Abstimmungs- bzw. Gesetzesvorlagen zum Wegfall des Sprachzertifikate A1 vor der Einreise nach Deutschland?Als persönlich betroffener (deutscher Staatsbürger) bzw. meine Frau (Philippinische Staatsbürgerin), ist es uns neben vielen anderen ein überaus dringendes Thema; zumal die Ausnahme- bzw. Härtefallregelungen viel zu restriktiv und begrenzt ausgelegt werden!Die Abverlangung vor der Einreise ist bei einem deutschen Ehepartner ungerecht und diskriminierend, wenn Ehepartner von "privilegierten" ausländischen Arbeitnehmern ein solches Sprachzertifikat nicht benötigen!Die Ungerechtigkeit ist mehr als offensichtlich und schafft berechtigte Verärgerung und Unverständnis, da man damit "zweitklassige" Ehepartner definiert... unrühmlich für Deutschland!Sprache lässt sich auch in Grundzügen zudem immer am besten und schnellsten im "Sprachland" und bei Muttersprachlern lernen...In Hoffnung auf Änderung

Mit freundlichem Gruß

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Sehr geehrter Herr D.,

vielen Dank für Ihre Frage zur Erbringung eines Sprachnachweises für Ehepartnerinnen und -partner zwecks Einreise in die Bundesrepublik. Als innenpolitischer Sprecher gehe ich gerne kurz darauf ein.

Wir haben im Dezember 2021 einen wirklich sehr guten und ambitionierten Koalitionsvertrag vereinbart mit einem Neustart in der Migrationspolitik. Auch im Bereich Familienzusammenführung haben wir uns einiges vorgenommen.

Leider kommen die Dinge nicht immer so, wie man sich das wünscht. Mit dem Angriff Putins auf die Ukraine haben sich die Prioritäten der Koalition in der Gesetzgebung verschoben. Auch die momentan schwierige Lage in den Kommunen und die großen Zugangszahlen von Geflüchteten haben weiteren, unvorhergesehenen Handlungsbedarf mit sich gebracht.

Ob und wann dieses Vorhaben jetzt noch umgesetzt wird, kann ich Ihnen zum jetzigen Zeitpunkt leider nicht sagen. Es ist uns bis jetzt gelungen, fast 130.000 Visa im vergangenen Jahr zwecks Familienzusammenführung zu erteilen und wir werden uns als SPD-Fraktion auch weiterhin für die Zusammenführung von Angehörigen einsetzen. 

Für den Nachzug zu deutschen Staatsangehörigen gelten im Übrigen Besonderheiten beim Sprachnachweis: Die verfassungskonforme Auslegung gebietet es, von diesem Erfordernis vor der Einreise abzusehen, wenn Bemühungen um den Spracherwerb im Einzelfall nicht möglich, nicht zumutbar oder innerhalb eines Jahres nicht erfolgreich sind. Dies berücksichtigt insbesondere den Aspekt, dass ein deutscher Staatsangehöriger – auch ein solcher mit doppelter Staatsangehörigkeit – nicht darauf verwiesen werden darf, seine Ehe im Ausland zu führen.

Mit freundlichen Grüßen

Sebastian Hartmann

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