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Was soll die geplante Änderung des IFG bringen?

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Sebastian Schmidt
CDU
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Frage von Gerhard H. •

Was soll die geplante Änderung des IFG bringen?

Sehr geehrter Herr Schmidt,

die bekannt gewordene Änderungsabsicht der Koalition des IFG, erschwert massiv die notwendige Transparenz des Staates.

In sofern es um reale Sicherheitsrelevamte Dinge geht, kann der Stast ohnehin schon die Antwort verweigern . Darüberhinaus bedarf es aber Transparenz.

Ich bitte Sie, sich für den Erhalt des IFG in seiner jetzigen Form einzusetzen.

Als Ergänzung sollte es keine Kosten von Beantwortungen geben. Der Stast ist verpflichtet transparent zu sein.

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Antwort von CDU

Sehr geehrter Herr H.,

vielen Dank für Ihre Nachricht und Ihre Hinweise zur geplanten Reform des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG). Dass Ihnen Transparenz staatlichen Handelns wichtig ist, kann ich gut nachvollziehen, und ich nehme Ihre Bedenken ernst. Ich möchte Ihnen daher gerne die Beweggründe der Koalition für diesen Schritt darlegen.

Die Reform ist keine Abkehr von Transparenz, sondern eine Anpassung des Gesetzes an veränderte Rahmenbedingungen. Zwei Aspekte stehen dabei im Vordergrund:

Zum einen die Sicherheitslage: Angesichts der komplexen Bedrohungslage von innen und außen – der aktuelle Jahresbericht 2025 des Bundesamts für Verfassungsschutz zeichnet hier ein deutliches Bild – soll dem besonderen Schutzbedarf sensibler Bereiche wie Kritischer Infrastruktur, Spionage- und Terrorismusabwehr stärker Rechnung getragen werden.

Zum anderen die Funktionsfähigkeit der Verwaltung: Die Zahl der IFG-Anfragen ist in den vergangenen Jahren stark gestiegen, viele davon sehr detailliert und aufwendig zu bearbeiten. In einzelnen Referaten bindet die Beantwortung mittlerweile erhebliche personelle Kapazitäten, die dann für die eigentlichen Aufgaben fehlen. Die Koalition will die Auskunftsrechte deshalb künftig stärker auf natürliche Personen mit berechtigtem Interesse fokussieren, die dieses nicht bereits über andere Regelungen geltend machen können. Das dient nicht der Einschränkung des Bürgerrechts auf Information, sondern soll Missbrauch eindämmen und die Verwaltung handlungsfähig halten. Beschäftigte sollen durch die Schwärzung ihrer Namen besser vor Anfeindungen geschützt werden.

Zur Gebührenfrage: Hier soll lediglich das allgemeine Prinzip des Abgabenrechts konsequenter angewendet werden, wonach staatliche Gebühren kostendeckend zu erheben sind. Das ist ein Grundsatz, der für andere staatliche Leistungen ebenso gilt. Wichtig ist der Koalition dabei ausdrücklich, dass freie journalistische Recherche weiterhin möglich und bezahlbar bleibt.

Ein technischer Hinweis zum Schluss: Bitte schreiben Sie mir zukünftig direkt über das Kontaktformular des Deutschen Bundestags und nicht über einen nicht öffentlichen Drittanbieter. So stellen Sie sicher, dass Ihre Anliegen direkt bei mir und meinem Büro eingehen.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr

Sebastian Schmidt

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