Werden Sie der Abschaffung des Informationsfreiheitsgesetz zustimmen?
Sehr geehrter Herr Schmidt, da der Koalitionsausschuss nun eine faktische Abschaffung des Informationsfreiheitsgesetzes anstrebt, obwohl im Koalitionsvertrag ausdrücklich eine Stärkung der Informationsfreiheit vereinbart wurde, möchte ich wissen, wie Sie dazu stehen und wie künftig eine demokratische Kontrolle gewährleistet bleiben soll, wenn IFG‑Anfragen nur noch mit „berechtigtem Interesse“, hohen Gebühren, weitreichenden Ausschlüssen und zusätzlichen Schwärzungen möglich sein sollen?
Sehr geehrter Herr S.,
haben Sie vielen Dank für ihre Frage zur geplanten Anpassung des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG).
Transparenz schafft im demokratischen Gemeinwesen Legitimation für staatliches Handeln. Dementsprechend kommt dem Recht der Bürgerinnen und Bürger auf freien Informationszugang im Hinblick auf den öffentlichen Sektor eine wichtige Bedeutung zu.
Transparenz ist jedoch kein Selbstzweck und gilt nicht uneingeschränkt, da es berechtigte staatliche Interessen (beispielsweise den Schutz von Geheimnissen oder die Gewährleistung der Funktionsfähigkeit des Staates) gibt, die Ausnahmen vom Transparenzgrundsatz erforderlich machen können. Vor diesem Hintergrund wird das IFG reformiert, es wird nicht abgeschafft.
Die Reform ist keine Abkehr von Transparenz, sondern eine Anpassung des Gesetzes an veränderte Rahmenbedingungen. Zwei Aspekte stehen dabei im Vordergrund:
Zum einen die Sicherheitslage: Angesichts der komplexen Bedrohungslage von innen und außen – der aktuelle Jahresbericht 2025 des Bundesamts für Verfassungsschutz zeichnet hier ein deutliches Bild – soll dem besonderen Schutzbedarf sensibler Bereiche wie Kritischer Infrastruktur, Spionage- und Terrorismusabwehr stärker Rechnung getragen werden. Diese teils neuartigen hybride Bedrohungen bergen ein erhebliches Sicherheitsrisiko, das entsprechende Schutzvorkehrungen erforderlich macht.
Zum anderen die Funktionsfähigkeit der Verwaltung: Die Zahl der IFG-Anfragen ist in den vergangenen Jahren stark gestiegen, viele davon sehr detailliert und aufwendig zu bearbeiten. In einzelnen Referaten bindet die Beantwortung mittlerweile erhebliche personelle Kapazitäten, die dann für die eigentlichen Aufgaben fehlen. Es darf nicht zu einer unverhältnismäßigen Beeinträchtigung der staatlichen Arbeit durch überbordende Anfragen (unter anderem unberechtigte oder missbräuchliche) kommen, sodass wesentliche Aufgaben nicht mehr erledigt werden können.
Die Koalition will die Auskunftsrechte deshalb künftig stärker auf natürliche Personen mit berechtigtem Interesse fokussieren, die dieses nicht bereits über andere Regelungen geltend machen können. Informationsanfragen, die kein berechtigtes Interesse verfolgen, sollen eingeschränkt werden.
Das dient nicht der Einschränkung des Bürgerrechts auf Information, sondern soll Missbrauch eindämmen und die Verwaltung handlungsfähig halten. Beschäftigte sollen durch die Schwärzung ihrer Namen besser vor Anfeindungen geschützt werden.
Mein Abstimmungsverhalten wird nicht zuletzt vom Konkreten Gesetzesentwurf abhängen. Ehe dieser vorliegt, lassen sich keine seriösen Aussagen dazu treffen. Wichtig wird mir aber auch sein, dass dem Transparenzgebot und dem Recht der Bürgerinnen und Bürger auf Informationszugang ausreichend Rechnung getragen wird und dass freie journalistische Recherche weiterhin möglich und bezahlbar bleibt.
Ein technischer Hinweis zum Schluss: Bitte schreiben Sie mir zukünftig direkt über das Kontaktformular des Deutschen Bundestags und nicht über einen nicht öffentlichen Drittanbieter. So stellen Sie sicher, dass Ihre Anliegen direkt bei mir und meinem Büro eingehen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Sebastian Schmidt
