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Wie stehen sie dazu, dass der Koalitionsauschuss von SPD, CDU und CSU das Informationsfreiheitsgesetzt abschaffen will?

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Sebastian Watermeier
SPD
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Frage von Milena H. •

Wie stehen sie dazu, dass der Koalitionsauschuss von SPD, CDU und CSU das Informationsfreiheitsgesetzt abschaffen will?

Sehr geehrter Herr Watermeier,

Ich bin der Meinung, dass es notwendig ist diese Frage zu stellen, weil es einen großen Angriff auf unsere staatliche Transparenz bietet. Ich hoffe, dass ich durch diese Frage eine Änderung erreichen kann.

Mit freundlichen Grüßen

Milena

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Antwort von SPD

Vielen Dank für Ihre Nachricht und die darin geäußerten Bedenken zu den diskutierten Änderungen des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG).

Auch wenn die weitere Ausgestaltung des Informationsfreiheitsgesetzes in der Verantwortung des Bundesgesetzgebers liegt, möchten ich gerne zu den von Ihnen angesprochenen Punkten Stellung nehmen. Ich teile die Auffassung, dass Transparenz staatlichen Handelns und wirksame demokratische Kontrolle unverzichtbare Grundlagen eines funktionierenden Rechtsstaats sind. Der freie Zugang zu Informationen stärkt das Vertrauen in staatliches Handeln und ermöglicht Bürgerinnen und Bürgern, den Medien und der Zivilgesellschaft, politische Entscheidungen nachzuvollziehen und kritisch zu begleiten. Das Informationsfreiheitsgesetz hat sich in den vergangenen 20 Jahren als wichtiges Instrument für die Nachvollziehbarkeit staatlicher Entscheidungen bewährt. Ein moderner Staat und eine moderne Verwaltung brauchen Informationszugang und Offenheit.

Vor diesem Hintergrund begrüße ich, dass die SPD-Bundestagsfraktion in den vergangenen Tagen deutlich gemacht hat, dass sie für Transparenz, demokratische Kontrolle und den Erhalt bestehender Informationsrechte eintritt. Das Informationsfreiheitsgesetz soll weiterentwickelt, vereinfacht und verständlicher gestaltet werden. Dazu gehören insbesondere die Digitalisierung und Beschleunigung der Verfahren, damit der Zugang zu Informationen künftig einfacher und zeitgemäßer ausgestaltet werden kann. Dabei müssen selbstverständlich auch die dramatisch veränderten sicherheitspolitischen Rahmenbedingungen bei einerWeiterentwicklung des Gesetzes berücksichtigt werden. Überprüfungsbedarf sehen wir diesbezüglich vor allem bei einzelnen Veröffentlichungspflichten in Spezialgesetzen, etwa im Bereich kritischer Infrastrukturen.  Dies darf jedoch nicht zu Lasten bewährter Informationsrechte für Bürgerinnen und Bürger sowie Presse und Zivilgesellschaft gehen. Die SPD-Bundestagsfraktion hat hierzu unmissverständlich erklärt, dass sie eine Reduzierung bzw. Abschaffung des bisherigen Transparenzniveaus im Informationsfreiheitsgesetz nicht mittragen wird.

 

Mit freundlichen Grüßen


Sebastian Watermeier 

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