Wie sichern Sie im Parlament konkret die Zweckbindung des KTF für den Heizungsumbau ab, und welche haushaltspolitischen Konsequenzen fordern Sie, falls Gelder dennoch zweckentfremdet werden?

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Sepp Müller
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Frage von Thomas A. •

Wie sichern Sie im Parlament konkret die Zweckbindung des KTF für den Heizungsumbau ab, und welche haushaltspolitischen Konsequenzen fordern Sie, falls Gelder dennoch zweckentfremdet werden?

Am 22.07.2026 erkundigte ich mich bei Ihnen nach dem Schutz verunsicherter Eigenheimbesitzer vor KTF-Milliardenumschichtungen. In Ihrer heutigen Antwort betonten Sie die Notwendigkeit, die Trennschärfe zwischen dem KTF und dem Kernhaushalt verbindlich zu wahren, da der KTF kein Verschiebebahnhof zur Haushaltsdeckung sein dürfe. Sie verwiesen zudem auf die geplanten Programmausgaben im Wirtschaftsplan 2027.

Sie betonen, dass bereits zugesagte Förderungen nicht infrage gestellt werden dürfen. Wie garantieren Sie jedoch die Planungssicherheit für Eigenheimbesitzer, die sich aktuell in der Planungsphase befinden und auf künftige, verlässliche Förderzusagen angewiesen sind?

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Antwort von CDU

Sehr geehrter Herr A.,

vielen Dank für Ihre erneute Nachfrage. Ich kann Ihr Anliegen gut nachvollziehen. Der Klima- und Transformationsfonds wurde genau dafür geschaffen, Investitionen in Klimaschutz, Transformation und energetische Gebäudesanierung verlässlich zu ermöglichen. Er darf deshalb nicht als allgemeiner Verschiebebahnhof zur Haushaltsdeckung genutzt werden.

Die konkrete Absicherung erfolgt im Parlament über das Haushaltsrecht. Der Bundestag hat die Hoheit über den Bundeshaushalt und damit auch über den Wirtschaftsplan des KTF. Im Haushaltsausschuss werden die Ansätze beraten, kontrolliert und beschlossen. Als Regierungsfraktionen werden wir darauf achten, dass die Mittel zweckentsprechend eingesetzt werden und keine sachfremde Zweckentfremdung stattfindet. 

Gerade bei der Gebäudeförderung zeigt sich, dass der KTF langfristig als verlässliches Instrument gestärkt werden soll. Die Reform der BEG bedeutet keinen Ausstieg aus der Förderung. Nach der Anpassung stehen im Finanzplan 2027 bis 2030 weiterhin rund 44 Milliarden Euro für energetische Sanierungsmaßnahmen zur Verfügung. Vorher waren es rund 46 Milliarden Euro. Zugleich wird die Förderung stärker sozial gestaffelt und auf Haushalte mit kleinerem und mittlerem Einkommen fokussiert.

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