Antwort 09.11.2023 von Sepp Müller CDU
Ein Verbotsverfahren gegen die AFD ist nicht dienlich.

Fotograf Tobias Koch
Ein Verbotsverfahren gegen die AFD ist nicht dienlich.
Die Verteilung erfolgt nach dem Soll-Ist-Vergleich.
In der Bundestagsdebatte habe ich in meiner Rede deutlich gemacht, dass der Antrag der Ampel-Koalition zum jetzigen Zeitpunkt nicht verhältnismäßig ist.
Gemäß § 32 AMG darf die Charge eines Impfstoffes nur in den Verkehr gebracht werden, wenn die zuständige Bundesoberbehörde diese geprüft und freigegeben hat.
Die CDU/CSU Bundestagsfraktion hat sich dezidiert mit dem Thema Impfstoffe auseinandergesetzt
Als Wissenschaftler können Sie mit der Veröffentlichung von Studien einen Beitrag zum wissenschaftlichen Diskurs leisten.