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Guten Tag Frau Güler, Sind Sie bei der Kopplung des Rentenalters dafür oder dagegen?

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Serap Güler
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Frage von Jacqueline A. •

Guten Tag Frau Güler, Sind Sie bei der Kopplung des Rentenalters dafür oder dagegen?

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Antwort von CDU

Sehr geehrte Frau A.,

zur Beantwortung Ihrer Anfrage bleibt das konkret Gesetzesentwurf zur Rentenreform abzuwarten. 

Der demografische Wandel stellt dieses Umlagesystem vor große Herausforderungen: In den kommenden Jahren gehen die geburtenstarken Jahrgänge in den Ruhestand, während die Zahl der Beitragszahlerinnen und Beitragszahler zurückgeht. Immer weniger Erwerbstätige finanzieren damit die Renten einer wachsenden Zahl von Rentnerinnen und Rentnern. Ohne Reformen würden die Belastungen für Beitragszahler und Bundeshaushalt deutlich steigen. Das Rentenniveau würde gleichzeitig sinken. 

Vor diesem Hintergrund ist es der Alterssicherungskommission gelungen, einstimmig ein Gesamtpaket an Maßnahmen vorzuschlagen, welches die Rente auch in Zukunft verlässlich und nachhaltig aufstellt. Die zentrale Trendwende bildet dabei die Einführung der neuen gesetzliche Kapitalrente mit individuellen Konten.

Die Kommission hat sich in Ihren Beratungen u.a. eingehend mit den Regelungen des Renteneintritts befasst.

Für die Zeit nach 2031 (ab Geburtsjahrgang 1965) schlägt die Kommission vor, das Renteneintrittsalter moderat an die steigende Lebenserwartung zu koppeln. Das geschieht mit Augenmaß: Mit dem vorgeschlagenen Anpassungsmechanismus – acht Monate länger arbeiten, vier Monate länger in Rente bei einem zusätzlichen Lebensjahr – wird das aktuelle durchschnittliche Verhältnis von Erwerbsleben (40 Jahre) zu Rentenbezugszeit (20 Jahre) etwa konstant gehalten. Die Altersgrenze steigt so nur langsam und nur dann, wenn die Lebenserwartung ebenfalls ansteigt. Laut aktuellen Prognosen würde das Renteneintrittsalter bis 2041 um etwa ein halbes Jahr auf 67,5 Jahre steigen. 

Die Maßnahme soll um eine soziale Härtefallregelung für gesundheitlich belastete Personen ergänzt werden: Neben den bestehenden Regelungen der Erwerbsminderungsrente, schlägt die Kommission eine neue „Schutzrente“ vor, die berücksichtigt, dass gesundheitlich belastete Personen in rentennahen Jahrgängen teils schwer in einem neuen Berufsfeld Fuß fassen können: Vorgeschlagen wird, dass rentennahe Personen, die aufgrund von Erkrankung nicht in ihrem langjährigen Beruf weiterbearbeiten können, nach entsprechender Gesundheitsprüfung vorzeitig in den Ruhestand gehen können: 2 Jahre eher ohne Abschläge; weitere drei Jahre eher mit Abschlägen. Voraussetzung ist, soll sein, dass sie mindestens 35 Versicherungsjahre vorweisen können. 

Auch wenn das Rentensystem keine individuellen Einzelfallregelungen vornehmen kann, würden auf diese Weise zielgenau Menschen in den Blick genommen, die viele Jahre in körperlich belastenden Berufen gearbeitet haben und aus gesundheitlichen Gründen nicht weiterarbeiten können.

Insgesamt würden die vorgeschlagenen Regelungen zum Renteneintritt dazu beitragen, das Rentensystem zu entlasten, indem sie den Anstieg der Beitragssätze und Bundeszuschüsse begrenzen und zugleich das Rentenniveau stärken.

Mit freundlichen Grüßen

Serap Güler, MdB

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