Wie können und sollen künftig die Ehen von Minderjährigen, welche besonders bei Muslimen in Erscheinung treten, unterbunden werden?

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Frage von Karl Dieter B. •

Wie können und sollen künftig die Ehen von Minderjährigen, welche besonders bei Muslimen in Erscheinung treten, unterbunden werden?

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Sehr geehrter Herr Braun,

vielen Dank für Ihre Frage. Es ist in Deutschland nicht zulässig, eine Ehe mit Minderjährigen unter 16 Jahren zu schließen. Zwischen 16 und 18 Jahren ist es mit Einwilligung von Erziehungsberechtigten möglich, wenn ein Partner volljährig ist.

Durch Einwanderung von Geflüchteten stellt sich die Frage seit 2015 aber erneut bei bereits verheiateten Paaren. Damit Betroffene vor deutschen Gesetzen Gleichbehandlung erfahren sowie eine unbeschwerte Jugend und Schulbildung gewährleistet sind, um sich im bildungsstarken Deutschland nicht als Außenseiter zu fühlen, sollten minderjährige Ehepartner bis zum 16. Lebensjahr wieder bei ihren Eltern oder älteren Verwandten wohnen.  Notfalls in einer Jugendhilfeeinrichtung, die Bildung vermittelt und schon vorhandene Kleinkinder mit versorgt. Die Zeit geht mit Lernen ja schnell um und einem freundschaftlichen Umgang der Ehepartner steht nichts im Wege. 

Sollte der weitere freundschaftliche Kontakt von einem Partner mit der Zeit abgelehnt werden, ist dies zu respektieren. Das Individuum entscheidet über sein Leben. Nicht Eltern oder Gruppenzwang. 

Schöne Woche 

Sibylle Schmidt