Frage an Siegfried Schneider bezüglich Kultur

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Siegfried Schneider
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Frage von Christoph K. •

Frage an Siegfried Schneider von Christoph K. bezüglich Kultur

Sehr geehrter Herr Schneider,

aktuell soll von den Bundesländern die zukünftige Finanzierung des öffentlich rechtlichen Rundfunks (ÖRR) neu geregelt werden.
Die heutige Medienvielfalt vom Internet bis zum privaten Rundfunk, Rechtsunsicherheiten besonders durch die Definition der ´neuartigen Empfangsgeräte´/Bindung der Gebühr an Geräte und Ungerechtigkeiten durch das GEZ-Einzugssystem (als Selbständiger muss ich bspw. 3x Rundfunkgebühren (für Firmen-PKW, Privat-TV und Radio/PC im Betrieb) zahlen) lassen die aktuellen Regelungen als überholtes Überbleibsel aus den ersten Jahren der Bundesrepublik erscheinen. Ein unabhängiger und vernünftig finanzierter Rundfunk ist jedoch sicher weiterhin wünschenswert.

In Ihrer Funktion als Minister für Medien interessiert mich Ihre Meinung zur zukünftigen Position und Finanzierung des ÖRR.
Ein m.E. gelungener Vorschlag dazu ist das Modell von Bernd Höcker:
http://www.gez-abschaffen.de/finanzierung.htm

Wie stehen Sie dazu und welche Regelungen streben SIe bzw. das Land Bayern an?

Mit freundlichen Grüßen
Christoph Kuppe

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Kuppe,

vielen Dank für Ihre Nachricht vom 29. Dezember 2009.

Die Notwendigkeit eines funktionierenden öffentlich-rechtlichen Rundfunks und seiner angemessenen Finanzierung steht außer Frage.

Der öffentlich-rechtliche Rundfunk gewährleistet die unabhängige Grundversorgung der Öffentlichkeit in den Bereichen Bildung, Kultur, Information und Unterhaltung. Dies ist Hintergrund der verfassungsrechtlich abgeleiteten Finanzierungsgarantie.
Aufgrund der verfassungsrechtlich gebotenen Staatsferne des Rundfunks besteht von staatlicher Seite keine Möglichkeit, auf die Programmgestaltung der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten unmittelbar einzuwirken oder detaillierte Programmvorgaben zu machen, wie es das Modell vorschlägt. Die Rundfunkveranstalter gestalten ihre Programme autonom aus. Nur die rundfunkeigenen Gremien, wie der Rundfunkrat des Bayerischen Rundfunks, können die Programmfarbe und Bestückung beeinflussen.
Die vorgeschlagene Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks über Steuern wirft unter anderem haushaltsrechtliche Probleme auf.

Bereits auf der Ministerpräsidentenkonferenz im Oktober 2000, bestätigt im Jahr 2007, gab es daher Übereinstimmung, dass für die Frage der Finanzierung der Rundfunkanstalten Steuerlösungen nicht weiter verfolgt werden und es bei einer Abgabelösung eigener Art verbleiben soll.

Der Vorschlag einer Verschlüsselung der öffentlich-rechtlichen Sender ist nicht neu. Der überwiegende Teil der Gerichte erachtet ein solches Vorgehen zum einen als unpraktikabel (z. B. Gefahr der Weitergabe von Berechtigungen an Nichtgebührenzahler, was zu erheblichen Gebührenausfällen führen kann; nur gerätebezogene Freischaltung beim Einsatz von sog. Smartcards)und als nicht mit dem Grundversorgungsauftrag und der Finanzierungsgarantie des öffentlich-rechtlichen Rundfunks vereinbar. Befürworter verweisen auf Österreich. Bis dato wollen die deutschen Rundfunkpolitiker aber mehrheitlich unverschlüsselte Programme.

Derzeit wird von den Ländern an Vorschlägen zu einer Überarbeitung des Rundfunkgebührenstaatsvertrags gearbeitet (eine Änderung der Rundfunkstaatsverträge kann nur länderübergreifend und einstimmig erfolgen). Ein Inkrafttreten ist frühestens zur nächsten Gebührenperiode zum 01.01.2013 möglich.

Neu wird ein Modell geprüft, das vom Bereithalten eines Rundfunkempfangsgeräts abgekoppelt ist, ausgehend von der Vermutung, dass in fast jedem Haushalt mindestens ein Empfangsgerät vorhanden ist.

So soll künftig pro Haushalt nur eine Abgabe zu leisten sein, unabhängig vom Vorhandensein oder Anzahl eventueller Rundfunkempfangsgeräte der Haushaltsmitglieder und deren Vermögens- und Familienstandes. Für Unternehmen soll vergleichbar pro Betriebsstätte eine gegebenenfalls nach Leistungsfähigkeit gestaffelte Abgabe erhoben werden. Die Belastung durch Mehrfachgebühren im nicht privaten Bereich, also z.B. bei Unternehmen, Behörden, etc., wird reduziert.

Die Diskussion um ein neues Gebührenmodell ist jedoch offen. Bayern will sich für ein gerechtes und zukunftsorientiertes Modell einsetzen und bevorzugt deshalb das Haushaltsmodell, dessen verfassungsrechtliche Zulässigkeit derzeit geprüft wird.

Siegfried Schneider, MdL