Frage an Siegfried Schneider bezüglich Recht

Portrait von Siegfried Schneider
Siegfried Schneider
CSU
Zum Profil
Frage stellen
Die Frage-Funktion ist deaktiviert, weil Siegfried Schneider zur Zeit keine aktive Kandidatur hat.
Frage von Werner K. •

Frage an Siegfried Schneider von Werner K. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Staatsminister Siegfried Schneider,
mit Erstaunen musste ich gestern im bayerischen Rundfunk folgenden Text hören:
Original-Zitat: >> Geheimplan für Olympia
Mit einem bisher geheimen Alternativplan will die Staatsregierung offenbar die Münchner Olympia-Bewerbung sichern. Laut "Münchner Merkur" soll Staatskanzleichef Siegfried Schneider Mitte kommender Woche mit Vertretern der US-Regierung in Washington verhandeln. Es geht um die Nutzung eines Golfplatzes des US-Militärs bei Garmisch-Partenkirchen. << (Zitat Ende)
Auch in anderen diversen Onlineausgaben bayerischer Zeitungen war diese Meldung zu lesen.
Eigentümer dieses Golfplatzes ist doch die Bundesrepublik Deutschland, er ist im Rahmen des Truppenstatuts lediglich von der Bundesanstalt für Vermögensverwaltung an die US-ARMY verpachtet. Solche Verträge können einseitig und auch in Teilen mit einer Frist (laut NTS und 2+4-Verträgen) von 2 Jahren gekündigt werden.
Nun meine konkreten Fragen:
Kann die bayerische Staatsregierung nicht mehr Druck auf die Bundesregierung ausüben, solche offensichtlichen Privilegien, die noch aus der Besatzungszeit stammen, durch entsprechende auch einseitige Kündigung abzuschaffen?
Ist es nicht Sache der Bundeskanzlerin, auch deshalb bei der Obama-Administration zu intervenieren?
Dient der Golfplatz derzeit überhaupt noch den in den Zusatzverträgen zum NATO-Truppenstatut festgelegten Bestimmungen, welche auch besagen, dass die US-ARMY - welche seit der Wiedervereinigung nicht mehr als Besatzungsmacht fungiert - die Bundesrepublik bei der Landesverteidigung unterstützen soll?
Haben Sie als bayerischer Staatsminister überhaupt ein Mandat der Bundesregierung, solche Verhandlungen zu führen, da ja alle Fragen im Zusammenhang mit der US-ARMY und mit den von der US-ARMY genutzten Liegenschaften in der Bundesrepublik einzig und allein dem Bund zustehen?
Ich bitte um zeitnahe Beantwortung dieser Fragen in diesem Forum.
Mit freundlichen Grüßen
Werner Kopper

Portrait von Siegfried Schneider
Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Kopper,

die Bayerische Staatsregierung bekennt sich seit jeher zur transatlantischen Partnerschaft. Ein wichtiger Teil dieser traditionsreichen wechselseitigen Beziehung zwischen Deutschland und den USA ist die Stationierung von US-Streitkräften in Bayern. Gegen die grundsätzliche Nutzung des Golfplatzes durch die US-Streitkräfte (und durch den Land- und Golfclub Werdenfels, der auch deutschen Mitgliedern offen steht) ist aus bayerischer Sicht nichts einzuwenden.

Wie Sie richtig erkannt haben, fällt die Frage der Nutzung des Golfplatzes durch die US-Streitkräfte in die alleinige Zuständigkeit des Bundes und kann daher von Seiten der Bayerischen Staatsregierung nicht weiter bewertet werden.

Bezüglich der vorübergehenden Nutzung des Golfplatzes im Rahmen der Olympischen Winterspiele 2018 hat sich Herr Ministerpräsident Seehofer bereits an Frau Bundeskanzlerin Merkel mit der Bitte um Unterstützung gewandt. Der Freistaat Bayern ist an der Bewerbungsgesellschaft für die Durchführung der Olympischen Spiele 2018 in München beteiligt, wobei ich als Stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats berufen wurde. Die Gespräche in Washington hinsichtlich der Nutzung des Golfplatzes führe ich nicht im Namen des Bundes; ein diesbezügliches Mandat ist daher nicht erforderlich.

Mit freundlichen Grüßen

gez. Siegfried Schneider