Frage an Siegfried Schneider bezüglich Familie

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Siegfried Schneider
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Frage von Udo B. J. •

Frage an Siegfried Schneider von Udo B. J. bezüglich Familie

Sehr geehrter Herr Staatsminister Schneider,

dieser Tage habe ich die neuen persönlichen Steuernummern auch für meine Kinder erhalten. Im beigefügten Schreiben wird um Verständnis gebeten, dass auch Kinder bereits mit ihrer Geburt steuerpflichtig werden können. Eltern, die in der heutigen Zeit noch in der Lage sind Geld anzusparen zum Wohle ihrer Kinder, tun dies aus Sorge um die spätere finanzielle Sicherheit ihrer Kinder. Eine familienfreundliche Politik sollte solche Umstände berücksichtigen und einmal überdenken, welche Anstregungen man in unserem Land zur besseren Stellung von Familien mit Kindern schaffen möchte. Derzeit verteuert sich die Energie, von der in einem Haushalt mit vielen Personen auch ganz natürlich mehr verbraucht wird. Auch ist für Familien ein größeres Auto erforderlich, das auch durch seine Größe mehr Kraftstoff benötigt, Bildung, Kleidung und Ernährung kosten ebenfalls. Wer dann doch noch Geld übrig hat möchte dies vielleicht noch ansparen, für schlechtere Zeiten, auch für die Kinder. Auch Großeltern denken in diese Richtung. Daher sollte man hier nach denken, was eine Besteuerung von Vermögen von Kindern für Zeichen setzt. Die Freibeträge sind ja nun wirklich nicht sonderlich hoch und wurden in der Vergangenheit immer weiter gesenkt. Dies nur mal als kleiner Anstoß zum Nachdenken.

Insgesamt würde mich einmal interessieren, was Sie in Zukunft bereit sind für die Familien und ihre Kinder zu tun. Wann erkennt die Politik endlich die Bedeutung der Familien für unsere Gesellschaft? Das Elterngeld ist ja auch nicht ganz optimal vom Gesetz her geplant, da sich mittlerweile herausstellt, dass dieses auch und nicht gerade unerheblich zu versteuern ist. Familienfreundlichkeit sieht anders aus.

Mit freundlichen Grüßen

Udo B. Jung

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Sehr geehrter Herr Jung,

für die Mehrzahl der Kinder, die in diesen Tagen die neue Steueridentifikationsnummer erhalten haben, dürfte diese bis zum Eintritt in das Erwerbsleben ohne Bedeutung sein. Dann werden Sie etwas einfacher haben als heutige Berufsanfänger, da sie nicht erst eine Lohnsteuerkarte bei der Meldebehörde ausstellen lassen müssen, sondern ihrem neuen Arbeitgeber lediglich ihre Identifikationsnummer vorlegen.

Dass Kinder, selbst Kleinkinder, zur Einkommensteuer herangezogen werden können, ist nicht neu und hängt schon gar nicht mit der Identifikationsnummer zusammen. Naturgemäß kann es sich hierbei nicht um Erwerbseinkünfte handeln (sieht man mal von Ausnahmen wie Kinderstars ab, sondern um Einkünfte aus Vermögen, als Kapitalvermögen oder auch aus Vermietung und Verpachtung ab. Dieses Vermögen ist kein selbst erworbenes Vermögen, sondern geschenktes oder geerbtes Vermögen. Als Freibeträge bei der Schenkungs- und Erbschaftsteuer sollen ab dem Jahr 2009 100.000 Euro im Verhältnis Großelternteil zum Enkel und 400.000 Euro im Verhältnis von Elternteil zum Kind angesetzt werden. Vermögensteuer gibt es seit Jahren nicht mehr. Und bei der Einkommensteuer werden auf die aus dem Vermögen erzielten Erträge in der Summe aus Grundfreibetrag, Werbungskostenpauschale und Sparerfreibetrag auch ca. 8.500 Euro jährlich freigestellt.

Auch wenn dies für Sie nicht sonderlich hoch erscheint, ist dies doch ein Betrag, von dem mancher Alleinstehende ein Jahr lang leben muss und auch derjenige, der von den Erträgen seines selbst ersparten Vermögens lebt, erhält keinen höheren Freibetrag.

Mit freundlichen Grüßen

gez. Siegfried Schneider