Hatten Sie keine Skrupel und Bedenken dabei als Staatsanwältin zurück ins Richteramt zu wechseln, und sich aktuell als Richterin als Mitglied im Deutschen Bundestag an der Gesetzgebung zu beteiligen?

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Silke Launert
CSU
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Frage von Thomas S. •

Hatten Sie keine Skrupel und Bedenken dabei als Staatsanwältin zurück ins Richteramt zu wechseln, und sich aktuell als Richterin als Mitglied im Deutschen Bundestag an der Gesetzgebung zu beteiligen?

Sehr geehrte Frau MdB Launert, laut Wikipedia hat Ihre berufliche Tätigkeit als Juristin begonnen: "Launert 2005 als Richterin am Amtsgericht Hof. Von 2005 bis 2007 war sie als Richterin am Landgericht Hof tätig. 2007 wechselte sie zur Staatsanwaltschaft Hof, bei der sie bis 2009 als Staatsanwältin arbeitete. Von 2009 bis 2011 nahm sie Elternzeit in Anspruch. Im Jahr 2011 kehrte sie ins Berufsleben zurück und war bis 2016 wieder als Richterin am Landgericht Hof tätig." Meine Frage daher an Sie, ob in Ihren beruflichen Laufbahnen, aktuell als Mitglied des Gesetzgebungsorgans Deutscher Bundestag, und Ihrer Mitgliedschaften in diversen Fachausschüssen und Partei, Menschen zu Schaden kamen, ggfls. Menschenrechte verletzt wurden? Grund: Grundgesetzliche Gewaltenteilung, Neutralitätsgebot und gemäß des Deutsches Richtergesetz (DRiG) § 39 die Wahrung der Unabhängigkeit? https://www.gesetze-im-internet.de/drig/__39.html

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr S.,

vielen Dank für Ihre Frage! Ich freue mich immer enorm über Interesse an den Rechtsgrundlagen unserer Bundesrepublik. § 39 DRiG stellt dar, dass auch bei politischer Betätigung das Vertrauen in die Unabhängigkeit der Richterin nicht gefährdet sein darf. Diesen Gedanken möchte ich gerne mit meinem Eid verbinden, welchen Sie nur einen Paragrafen vorher finden können. Dort können sie unter anderem nachlesen, dass ich geschworen habe „ohne Ansehen der Person zu urteilen und nur der Wahrheit und Gerechtigkeit zu dienen“, selbstverständlich gemäß und getreu dem Gesetz. 

In Deutschland herrscht das Gewaltenteilungsprinzip. Das bedeutet, dass ich nicht als Richterin, sondern als Abgeordnete in den Bundestag eingezogen bin. Mein Richteramt ruht genau seit dem Zeitpunkt, in dem ich offiziell als Abgeordnete in den Deutschen Bundestag gewählt war.
Für mich ist es zudem eine Weiterentwicklung von Richterin hin zur Abgeordneten. Als Richterin habe ich mich für das Recht und das Gesetz eingesetzt ohne dabei meine persönliche oder private Überzeugung von "richtig" oder "falsch" in das Amt einfließen zu lassen. Als Abgeordnete kann ich direkt den Gesetzentstehungsprozess mit beeinflussen, auch aus meiner persönlichen Überzeugung heraus.

Mit freundlichen Grüßen
Silke Launert, MdB

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