Warum blockiert die Union weiterhin eine Überprüfung der AFD durch das Bundesverfassungsgericht gem. Art. 21 GG?
Sehr geehrte Frau Launert,
das politische Ziel die AFD inhaltlich zu stellen, ist offensichtlich gescheitert. Es ist nicht möglich eine Partei inhaltlich zu stellen, die sich der Realität verweigert und die ihre Wähler mit gezielten Falschinformationen an sich bindet. AFD-Wähler leben in einer eigenen Realität, gefüttert von Bubbles und Echo-Kammern und unerreichbar für echte Fakten.
Erst kürzlich kam ein neues Gutachten zu dem Schluss, dass die AFD die Voraussetzungen für ein Verbot durch das Bundesverfassungsgericht erfüllt. Aber wer Social Media aufmerksam verfolgt, weiß das auch so schon. Von keiner anderen Partei gehen so viele Mord- und Gewaltandrohungen an Kritiker aus. Dieses Land hat viele Bürger, die sich für den Fortbestand der Demokratie engagieren, diesem Hass ausgesetzt sind und die von der Politik allein gelassen werden.
Bitte vertrauen Sie auf unseren Rechtsstaat und stimmen Sie für eine Überprüfung der AFD durch das Bundesverfassungsgericht!
Mit freundlichen Grüßen
Sehr geehrter Herr K.,
vielen Dank für Ihre erneute Nachricht und dass Sie Ihre Sorgen so deutlich schildern.
Ich verstehe Ihre Besorgnis über die Entwicklung der AfD sehr gut. Auch ich teile die Auffassung, dass die Alternative für Deutschland eine ernsthafte Herausforderung für unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung darstellt. Die Partei gibt sich nach außen häufig als bürgerlich und gemäßigt, gleichzeitig gibt es zahlreiche Äußerungen und Entwicklungen, die ich mit großer Sorge betrachte und die erhebliche Zweifel an ihrer Verfassungstreue begründen.
Wie ich bereits in meiner letzten Nachricht geschrieben habe, stehe ich einem Parteiverbotsverfahren grundsätzlich offen gegenüber – sofern die hohen verfassungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind. An dieser Haltung hat sich nichts geändert.
Ebenso wenig hat sich jedoch nach meinem derzeitigen Kenntnisstand die rechtliche Ausgangslage grundlegend verändert. Dass unser Grundgesetz die Möglichkeit eines Parteiverbots vorsieht, ist Ausdruck unserer wehrhaften Demokratie. Gleichzeitig haben die Mütter und Väter des Grundgesetzes die Hürden hierfür bewusst sehr hoch angesetzt. Ein Parteiverbot ist das schärfste Instrument, das unsere Verfassung gegenüber einer politischen Partei kennt. Es greift nicht nur in die Rechte einer Partei ein, sondern auch in die Freiheit der politischen Willensbildung ihrer Anhängerinnen und Anhänger. Deshalb muss ein solcher Schritt auf einer belastbaren Tatsachengrundlage beruhen und den strengen Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts standhalten. Er darf niemals den Eindruck erwecken, parteipolitisch motiviert zu sein.
Ob diese Hürden in Bezug auf die AfD überschritten werden können, kann und muss in erster Linie die Bundesregierung auch auf Grundlage der Erkenntnisse der ihr berichterstattenden Nachrichtendienste beurteilen. Nach meinem Kenntnisstand liegen keine neuen behördlichen Erkenntnisse vor, die gegenüber meiner damaligen Antwort eine grundlegend veränderte Bewertung rechtfertigen würden.
Zu berücksichtigen gilt es in diesem Kontext auch den Beschluss des Verwaltungsgerichts Köln vom 26. Februar 2026, in welchem das Gericht entschieden hat, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz bis zum Abschluss des beim Verwaltungsgericht Köln anhängigen Hauptsacheverfahrens die AfD nicht als gesichert rechtsextremistische Bestrebung einstufen und behandeln darf.
Auch das zuletzt veröffentlichte Gutachten der Gesellschaft für Freiheitsrechte e.V. ändert aus meiner Sicht nichts Grundsätzliches. Es handelt sich um eine wissenschaftlich-juristische Analyse einer Nichtregierungsorganisation. Solche Gutachten können wichtige Beiträge zur öffentlichen Debatte leisten und Denkanstöße geben. Sie ersetzen jedoch weder die Erkenntnisse der zuständigen Nachrichtendienste noch die sorgfältige verfassungsrechtliche Prüfung, die einem möglichen Verbotsantrag zugrunde liegen muss.
Die AfD stellt unseren freiheitlichen Verfassungsstaat vor eine besondere Bewährungsprobe. Es geht nicht nur darum, unsere Demokratie gegen ihre Gegner zu schützen, sondern auch darum, dabei selbst konsequent rechtsstaatlich zu handeln. Die Stärke unserer Demokratie zeigt sich gerade darin, dass sie auch in schwierigen Situationen an ihren eigenen verfassungsrechtlichen Maßstäben festhält.
Deshalb gilt für mich unverändert: Sollte die Entwicklung der AfD oder die Erkenntnislage der zuständigen Behörden künftig ergeben, dass die Voraussetzungen des Artikels 21 Absatz 2 Grundgesetz erfüllt sind, muss der demokratische Rechtsstaat auch bereit sein, von diesem Instrument Gebrauch zu machen. Zum jetzigen Zeitpunkt sehe ich jedoch keine wesentlich veränderte Tatsachengrundlage gegenüber meiner früheren Einschätzung.
Mit freundlichen Grüßen
Silke Launert
