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Wie stehen sie zu Punkt 32 Änderung des Informationsfreiheitsgesetzes im Koalitionsausschuss Beschluss vom 2.7.26?

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Silke Seif
CDU
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Frage von Martin H. •

Wie stehen sie zu Punkt 32 Änderung des Informationsfreiheitsgesetzes im Koalitionsausschuss Beschluss vom 2.7.26?

Sehr geehrte Frau Silke Seif,

ich selbst habe das IFG Informationsfreiheitsgesetz zu verschiedenen Themen bereits genutzt und bin der Meinung dass ein einfacher und niedrigschwelliger Zugang die Transparenz und das Vertrauen in die Demokratie und die Staats- und Verwaltungsorgane stärkt.

Wie stehen sie zu den Änderungen des IFG im Punkt 32 des Koalitionsauschuss Beschlusses?

Wie begründen und belegen sie diese?

Und wie können wir das Vertrauen und die Transparenz in den Staat stärken?

Danke für ihre Antwort.

Mit freundlichem Gruß

Quelle:

https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/2026-07-02-ergebnisse-des-koalitionsausschusses.pdf?__blob=publicationFile&v=5

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Antwort von CDU

Sehr geehrter Herr H.,
haben Sie herzlichen Dank für Ihre Nachricht und Ihr Interesse an diesem wichtigen Thema. Dass Sie das Informationsfreiheitsgesetz selbst aktiv nutzen, zeigt ein Engagement für unser Gemeinwesen, das ich sehr schätze.
Zu Ihrer Frage: Ich unterstütze die in Punkt 32 des Koalitionsausschuss-Beschlusses vom 2. Juli 2026 vereinbarten Änderungen und halte sie für richtig. Dabei geht es aus meiner Sicht nicht darum, Transparenz abzuschaffen, sondern das IFG zielgenauer auszugestalten. Konkret sollen die Auskunftsrechte auf natürliche Personen mit einem berechtigten Interesse fokussiert, die Gebühren am Kostendeckungsprinzip ausgerichtet und die Namen von Behördenmitarbeiterinnen und -mitarbeitern künftig geschwärzt werden.
Meine Begründung dafür ist dreifach: Erstens binden massenhafte, teils automatisierte oder kommerziell motivierte Anfragen erhebliche Ressourcen in den Behörden. Dieses Personal fehlt für die eigentlichen Verwaltungsaufgaben im Dienst der Bürgerinnen und Bürger. Zweitens verdienen die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes Schutz vor persönlichen Anfeindungen; die Schwärzung von Namen ändert nichts am Informationsgehalt der Auskunft. Drittens bleibt der Zugang für Bürgerinnen und Bürger mit einem echten Anliegen (wie in Ihrem Fall) ausdrücklich erhalten.
Zwei Punkte sind mir zudem wichtig. Zum einen handelt es sich, wie Sie zutreffend anmerken, bislang um einen Beschluss des Koalitionsausschusses – also eine politische Absichtserklärung. Ein Gesetzentwurf muss erst noch das parlamentarische Verfahren im Deutschen Bundestag durchlaufen, einschließlich Anhörungen und möglicher Anpassungen. Zum anderen betrifft die Änderung das IFG des Bundes. Als Abgeordnete der Hamburgischen Bürgerschaft bin ich an diesem Verfahren nicht beteiligt und für Hamburg gilt weiterhin unser Hamburgisches Transparenzgesetz, das mit dem Transparenzportal sogar über eine Antragslogik hinausgeht. Der Staat veröffentlicht hier viele Informationen proaktiv, ohne dass es überhaupt eines Antrags bedarf.
Genau darin sehe ich auch die Antwort auf Ihre dritte Frage. Vertrauen in den Staat stärken wir am besten durch proaktive Transparenz, eine leistungsfähige digitale Verwaltung und offene Daten, nicht allein durch ein möglichst voraussetzungsloses Antragsrecht.
Mit freundlichen Grüßen
Silke Seif

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