AfD-Verbot prüfen - Werden Sie sich beteiligen und öffentlich ein AfD-Verbot vor dem Bundesrat fordern?

Simona Koß
Simona Koß
SPD
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Frage von Johanna L. •

AfD-Verbot prüfen - Werden Sie sich beteiligen und öffentlich ein AfD-Verbot vor dem Bundesrat fordern?

Sehr geehrte Frau Koß,
die Petition "Prüft ein AfD-Verbot!" hat mittlerweile über 500k Unterzeichner:innen. Werden Sie sich beteiligen und öffentlich ein AfD-Verbot vor dem Bundesrat fordern? Insbesondere nach der Veröffentlichung der Recherche des Medienhauses CORRECTIV.

Simona Koß
Antwort von
SPD

Sehr geehrte Johanna L.,

ich teile die Sorgen vieler demokratisch engagierter Menschen in Deutschland vor einer sich immer schneller drehende Radikalisierungsspirale bei der AfD. Es ist inzwischen deutlich erkennbar, dass die AfD samt ihrer Nachwuchsorganisationen verfassungsfeindliche Haltungen vertritt. Dies wird an einer Vielzahl von öffentlicher Äußerungen, auch von höchsten Vertreterinnen und Vertretern der Partei deutlich, aber auch durch nicht-öffentliche Pläne, die jüngst aufgedeckt wurden.

Gegen Verfassungsfeinde stellt das Grundgesetz mit dem Parteiverbotsverfahren nach Artikel 21 Absatz 2 das schärfste Schwert unserer wehrhaften Demokratie bereit. Danach sind Parteien, die nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgerichtet sind, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden, verfassungswidrig.

Stellt das Bundesverfassungsgericht die Verfassungswidrigkeit einer Partei fest, ordnet es deren Auflösung an, verbietet die Gründung einer Ersatzorganisation und kann die Einziehung des Parteivermögens zu gemeinnützigen Zwecken aussprechen (§ 46 Absatz 3 Bundesverfassungsgerichtsgesetz). Weiterhin verlieren Mitglieder des Deutschen Bundestages, die dieser Partei angehören, nach § 46 Absatz 1 Nummer 5 des Bundeswahlgesetzes ihr Mandat.

Aufgrund dieser drastischen Folgen sind die Anforderungen an das Verbot einer Partei in einer Demokratie, die maßgeblich durch den parteipolitischen Diskurs lebt, hoch. Eine Partei kann durch das Bundesverfassungsgericht nur dann verboten werden, wenn sie planvoll das Funktionieren der freiheitlichen demokratischen Grundordnung beseitigen will. Dies setzt voraus, dass konkrete, gewichtige Anhaltspunkte vorliegen, die es zumindest möglich erscheinen lassen, dass das Handeln der Partei erfolgreich sein kann.

Wie in jedem anderen gerichtlichen Verfahren müssen in einem Parteiverbotsverfahren eindeutige Beweise vorgebracht werden. Hierfür sind die Antragsberechtigten auch auf die Ermittlungen hierzu berufener staatlicher Institutionen angewiesen. Seinem gesetzlichen Auftrag entsprechend sammelt das Bundesamt für Verfassungsschutz Informationen über Bestrebungen, die gegen unsere freiheitliche demokratische Grundordnung gerichtet sind. Aufgrund ihrer immer deutlicher zu Tage tretenden Haltung, wird auch die AfD als Gesamtpartei in diesem Sinne als Verdachtsfall geführt. Die AfD-Landesverbände Thüringen, Sachsen und Sachsen-Anhalt werden durch die Landesämter für Verfassungsschutz, sowie die Junge Alternative durch das BfV inzwischen als gesichert rechtsextrem eingestuft.

Das dahinterstehende rechtsextreme Gedankengut, das die AfD als Partei kanalisiert, werden wir nicht durch ein Parteiverbot auflösen können. Unser primäres Ziel muss es sein, die AfD politisch zu stellen, damit sie nicht mehr in unsere Parlamente gewählt wird. In der Tradition unserer langen Geschichte setzen wir uns als Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten für eine demokratische Streitkultur, die Entkräftung von Verschwörungstheorien und politische Bildung im Kampf gegen den Rechtsextremismus ein. Als Vorsitzende des Kuratoriums der Bundeszentrale für politische Bildung (bpb) baue ich besonders auf die Bildungs- und Aufklärungsarbeit.

Und dennoch stellen die jüngsten Aufdeckungen eine Zäsur dar. Hier geht es nicht um den parlamentarischen Stil und rhetorische Kniffe, sondern um unsere freiheitlich demokratische Grundordnung, welche die Staatsbürgerschaft und den Schutz von Minderheiten sehr klar regelt. Millionen Menschen waren in den letzten Wochen auf den Straßen um Ihrer Empörung Ausdruck zu verleihen und demokratisch zusammen zu stehen. In meinem ländlichen Wahlkreis waren wir weniger als in den Großstädten, aber gerade dort ist es wichtig Gesicht zu zeigen.

Allein durch dieses gemeinsame Einstehen mindert sich die Gefahr für unsere Demokratie und Verfassung jedoch nicht. Deshalb setze ich mich innerhalb der SPD Fraktion im Bundestag für ein AfD-Verbot ein.

Mit freundlichen Grüßen

Simona Koß

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