200.000 Stimmen zur Homöopathiepetition 2024 – und was folgt daraus? Macht das Bundesministerium für Gesundheit nun Politik für die AFD?
Sehr geehrte Frau Borchardt,
innerhalb von nur vier Wochen haben 2024 rund 200.000 Bürgerinnen und Bürger die
Bundestagspetition zur Homöopathie unterstützt – eine der erfolgreichsten überhaupt.
https://epetitionen.bundestag.de/petitionen/_2024/_01/_27/Petition_162857.nc.html
Aktenzeichen: Pet 2-20-15-2120-027513
"Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 30.01.2025 abschließend beraten und
beschlossen die Petition abzuschließen, weil dem Anliegen entsprochen worden ist.
... Der Antrag der Fraktion der AfD, die Petition der Bundesregierung – dem
Bundesministerium für Gesundheit – zur Erwägung zu überweisen, wurde mehrheitlich
abgelehnt."
Warum sind der Ausgang dieser Bundestagspetition und ihr Beschluss nicht in Ihren Erwägungen enthalten? Ist die Finanzkommission überhaupt für eine solche Grundsatzentscheidung und unter Ausschluss jeweiliger wissenschaftlicher Fachgesellschaften zuständig?
Die Petition zur Homöopathie war ein starkes Signal. Rund 200.000 Unterstützerinnen und Unterstützer zeigen, dass dieses Thema vielen Menschen wichtig ist. Der Petitionsausschuss hat die Petition am 30. Januar 2025 abgeschlossen, weil dem damaligen Anliegen entsprochen worden war. Maßgeblich war dabei, dass der damalige Gesetzentwurf keine Streichung der Erstattungsregelung mehr vorsah und die Rechtslage deshalb fortbestand. Der Antrag der AfD, die Petition dem Bundesministerium für Gesundheit zur Erwägung zu überweisen, wurde mehrheitlich abgelehnt.
Daraus folgt aber nicht, dass der Gesetzgeber für alle Zukunft an diese Rechtslage gebunden wäre. Eine Petition ist ein wichtiges parlamentarisches Beteiligungsinstrument. Sie ersetzt jedoch kein Gesetzgebungsverfahren und sie nimmt dem Bundestag nicht die Pflicht, spätere Entwicklungen, neue Finanzlagen und neue fachliche Bewertungen erneut abzuwägen.
Nein, das Bundesministerium für Gesundheit macht damit keine Politik für die AfD. Entscheidend ist nicht, wer in einem früheren Verfahren welchen Antrag gestellt hat, sondern ob eine Regelung fachlich, rechtlich und finanziell vertretbar ist. Der aktuelle Referentenentwurf sieht vor, homöopathische und anthroposophische Arzneimittel sowie entsprechende Leistungen nicht mehr als zusätzliche Satzungsleistungen der gesetzlichen Krankenkassen vorzusehen. Begründet wird dies mit fehlender hinreichender wissenschaftlicher Evidenz und damit, dass solche Leistungen künftig nicht vom Versichertenkollektiv finanziert werden sollen.
Zur Finanzkommission: Sie trifft keine Grundsatzentscheidung anstelle des Bundestages. Sie ist ein Beratungsgremium und hat Empfehlungen zur Stabilisierung der GKV-Finanzen vorgelegt. Die Entscheidung trifft am Ende der Gesetzgeber. Die Kommission empfiehlt unter anderem die Streichung der Erstattung homöopathischer Leistungen und beziffert die erwartete Finanzwirkung auf rund 40 Millionen Euro jährlich. Sie verweist dabei auf das Wirtschaftlichkeitsgebot der gesetzlichen Krankenversicherung und auf die aus ihrer Sicht fehlende belastbare Evidenz für einen Nutzen über den Placeboeffekt hinaus.
Ich stehe der Homöopathie persönlich offen gegenüber, wenn Menschen sie ergänzend nutzen möchten und wenn dadurch keine notwendige medizinische Behandlung ersetzt oder verzögert wird. Patientinnen und Patienten sollen selbst entscheiden können, welche ergänzenden Angebote sie in Anspruch nehmen. Eine andere Frage ist aber, ob diese Leistungen aus Beitragsmitteln der gesetzlichen Krankenversicherung finanziert werden müssen.
Hier sehe ich unter den aktuellen Rahmenbedingungen kaum Chancen, die Homöopathie als Kassenleistung zu erhalten. Die GKV steht unter erheblichem Finanzdruck. Beitragsmittel müssen vorrangig für Leistungen eingesetzt werden, deren medizinischer Nutzen belastbar belegt ist und die für die Versorgung notwendig sind. Das ist keine Geringschätzung der Menschen, die gute Erfahrungen mit Homöopathie gemacht haben. Es ist eine Abwägung innerhalb eines solidarisch finanzierten Systems.
Fachgesellschaften, Verbände und betroffene Akteure müssen im weiteren Verfahren gehört werden. Gerade bei umstrittenen Fragen ist es wichtig, Argumente sauber zu prüfen. Am Ende bleibt aber die politische Kernfrage: Was muss die Solidargemeinschaft finanzieren, und was bleibt eine persönliche Entscheidung außerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung?
Meine Position ist daher klar: Die Petition wird ernst genommen. Sie bindet den Gesetzgeber aber nicht dauerhaft. Homöopathie kann weiterhin privat genutzt werden, es wird ausdrücklich kein Verbot dieser Leistungen geben. Eine dauerhafte Finanzierung über die gesetzliche Krankenversicherung halte ich angesichts der aktuellen GKV-Lage und der fachlichen Begründung des Entwurfs für kaum durchsetzbar.
