Akutbehandlung: Wie soll verhindert werden, dass Praxen benachteiligt werden, wenn sie bereits bekannte Patienten in akuten Krisen kurzfristig behandeln und dadurch schneller helfen können?
Gerade in akuten psychischen Krisen wenden sich Patientinnen und Patienten häufig bewusst an eine Praxis, in der sie bereits bekannt sind. Dort liegen oft schon Anamnese, diagnostische Einschätzungen und Kenntnisse über den bisherigen Behandlungsverlauf vor. Eine Akutbehandlung kann dadurch schneller und zielgerichteter beginnen, als wenn zunächst eine neue Praxis über die Terminservicestelle vermittelt wird. Die geplante Steuerungsidee+Vergütungsregelung könnte jedoch dazu führen, dass Praxen finanziell benachteiligt werden, wenn sie bereits bekannte Patienten kurzfristig aufnehmen. Das würde einen medizinisch sinnvollen, niedrigschwelligen Zugang erschweren und könnte auch die freie Arzt- bzw. Therapeutenwahl beeinträchtigen. Dieser Aspekt sollte bei der weiteren Ausgestaltung der Regelung berücksichtigt werden.
