Lange Bearbeitungszeiten bei Hilfe zur Pflege und fehlende verbindliche Fristen für Sozialämter? Wann handelt die Union endlich?

Simone Borchardt
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Frage von Hans M. •

Lange Bearbeitungszeiten bei Hilfe zur Pflege und fehlende verbindliche Fristen für Sozialämter? Wann handelt die Union endlich?

Sehr geehrte Frau Borchardt,

Bei Anträgen auf „Hilfe zur Pflege“ können Pflegebedürftige und ihre Angehörigen monatelang auf eine Entscheidung warten – während die Pflegeheimkosten weiterlaufen. Das bedeutet finanzielle Unsicherheit und zusätzlichen Druck.

Meine 92-jährige Mutter lebt seit dem 1. Juli 2026 im Pflegeheim. Den Antrag stellte ich am 12. Juni. Weitere Unterlagen wurden erst am 3. September angefordert und am 8. September vollständig eingereicht. Eine Entscheidung liegt bis heute nicht vor.

Ist es politisch akzeptabel, dass Menschen in einer solchen Situation monatelang warten müssen?

Meine Forderung ist klar: Schaffen Sie eine gesetzliche Höchstfrist von sechs bis acht Wochen für die Entscheidung nach vollständigem Eingang der Unterlagen. Wird diese Frist überschritten, muss das Sozialamt dies begründen und eine vorläufige Leistung ermöglichen.

Werden Sie sich dafür einsetzen – Ja oder Nein? Bitte keine Ausweichantwort und keinen Verweis auf bestehende Regelungen.

Simone Borchardt
Antwort von CDU

Ja, ich halte verbindlichere Fristen bei der Bearbeitung der Hilfe zur Pflege für notwendig. Sechs bis acht Wochen nach vollständigem Eingang aller erforderlichen Unterlagen halte ich für einen vernünftigen Zeitraum. Wird diese Frist überschritten, sollte das Sozialamt die Verzögerung nachvollziehbar begründen müssen. Wenn der Anspruch grundsätzlich feststeht, muss außerdem eine vorläufige Leistung möglich sein.

Die heutige Rechtslage reicht aus meiner Sicht nicht aus.

Sozialleistungsträger sind zwar schon jetzt verpflichtet, Leistungen zügig zu erbringen. Eine feste Frist gibt es aber nicht. Auch die Untätigkeitsklage hilft Betroffenen nur begrenzt, weil sie bei einem noch nicht beschiedenen Antrag grundsätzlich erst nach sechs Monaten möglich ist. Bei laufenden Heimkosten ist das schlicht zu lang.

Zwar gibt es mit Vorschüssen und dem gerichtlichen Eilrechtsschutz Instrumente für besonders dringliche Fälle. In der Praxis ersetzen sie aber keine klare Bearbeitungsfrist.

Auch Ihr Fall zeigt das Problem sehr deutlich. Sie haben den Antrag am 12. Juni gestellt. Ihre Mutter lebt seit dem 1. Juli im Pflegeheim. Weitere Unterlagen wurden nach Ihrer Schilderung aber erst Anfang September angefordert. Natürlich muss ein Sozialamt Einkommen, Vermögen und die sonstigen Voraussetzungen sorgfältig prüfen. Das darf aber nicht bedeuten, dass Anträge zunächst über Wochen liegen bleiben und notwendige Unterlagen erst sehr spät angefordert werden.

Eine späte Entscheidung bedeutet zudem nicht automatisch, dass ein möglicher Anspruch erst ab diesem Zeitpunkt besteht. Bei der Sozialhilfe kommt es grundsätzlich darauf an, wann dem Sozialhilfeträger bekannt wurde, dass die Voraussetzungen für eine Leistung vorliegen. Ob und ab welchem Zeitpunkt das im konkreten Fall Ihrer Mutter zutrifft, kann ich aus der Ferne nicht seriös beurteilen. Das wäre eine Einzelfallprüfung und damit rechtliche Beratung.

Ich sehe hier politischen Handlungsbedarf. Pflegebedürftige und ihre Angehörigen dürfen nicht monatelang im Ungewissen bleiben und in dieser Zeit Heimkosten vorfinanzieren müssen, nur weil eine Behörde überlastet ist oder Verfahren zu lange dauern.

Stand heute gibt es keine bundesweit verbindliche Entscheidungsfrist von sechs oder acht Wochen für die Hilfe zur Pflege. Eine solche Regelung halte ich für sinnvoll. Sie sollte mit einer Begründungspflicht bei Verzögerungen und einer vorläufigen Leistungsgewährung in ausreichend geklärten Fällen verbunden werden.

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