Sie schrieben, dass der Entschließungsantrag Psychotherapie in der 1. Sitzungswoche nach der Sommerpause vom 7.9. bis 11.9. im Bundestag beschlossen werden sollen. Wie ist der aktuelle Stand?

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Frage von Nick B. •

Sie schrieben, dass der Entschließungsantrag Psychotherapie in der 1. Sitzungswoche nach der Sommerpause vom 7.9. bis 11.9. im Bundestag beschlossen werden sollen. Wie ist der aktuelle Stand?

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Sie haben recht. Ich hatte darauf hingewiesen, dass die gesetzlichen Regelungen zur Psychotherapie in der ersten regulären Sitzungswoche nach der parlamentarischen Sommerpause beschlossen werden sollten. Genau so ist es auch in der vom Bundestag am 10. Juli 2026 angenommenen Entschließung festgehalten. Dort haben CDU/CSU und SPD ausdrücklich angekündigt, die entsprechenden Regelungen nach der Sommerpause zu beschließen.

Dieser Zeitplan wurde nicht eingehalten. Die gesetzliche Umsetzung ist Stand 23. September 2026 noch nicht beschlossen. Das möchte ich auch nicht beschönigen.

Der Entschließungsbeschluss selbst gilt unverändert weiter. Die Bundesregierung ist darin aufgefordert, die Fortführung bereits begonnener Psychotherapien über den 31. Dezember 2026 hinaus abzusichern. Vorgesehen sind außerdem Ausnahmen von der Budgetierung für Leistungen der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie, für schwer psychisch erkrankte Versicherte nach der KSVPsych-Richtlinie sowie für als dringlich festgestellte Behandlungsfälle. Der Gemeinsame Bundesausschuss soll außerdem die Kriterien für diese Dringlichkeit festlegen.

Was fehlt, ist die gesetzliche Umsetzung dieses Auftrags. In den derzeit veröffentlichten parlamentarischen Unterlagen ist ein entsprechender Beschluss bislang nicht erfolgt. Auch die erste Sitzungswoche im September verging ohne diese Regelung; noch am 10. September lag nach öffentlich zugänglichen Angaben der konkrete gesetzliche Vorschlag des Bundesgesundheitsministeriums nicht vor.

Damit muss ich meine frühere Aussage korrigieren. Die damalige Terminangabe beruhte auf dem ausdrücklich im Entschließungsbeschluss festgelegten Zeitplan. Sie war also nicht aus der Luft gegriffen. Aber dieser politische Zeitplan wurde nicht gehalten.

Einen neuen belastbaren Abstimmungstermin kann ich Ihnen derzeit nicht nennen. Solange kein konkreter Gesetzestext und kein parlamentarischer Termin feststehen, werde ich hierzu auch kein neues Datum versprechen.

Für mich bleibt entscheidend, dass der Beschluss vom 10. Juli tatsächlich in geltendes Recht umgesetzt wird, bevor die neuen Vergütungsregelungen zum Jahreswechsel praktisch greifen.

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