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Ist der Angriffskrieg gegen den Iran nicht ein eklatanter Bruch des Völkerrechtes? Wie sollte darauf reagiert werden? Wie denken Sie über diesen Angriffskrieg? https://unric.org/de/charta/

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Simone Borchardt
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Frage von Reinhard G. •

Ist der Angriffskrieg gegen den Iran nicht ein eklatanter Bruch des Völkerrechtes? Wie sollte darauf reagiert werden? Wie denken Sie über diesen Angriffskrieg? https://unric.org/de/charta/

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Antwort von CDU

Die völkerrechtliche Einordnung militärischer Gewalt ist klar geregelt. Die Charta der Vereinten Nationen enthält ein grundsätzliches Gewaltverbot. Ausnahmen bestehen insbesondere bei Selbstverteidigung nach Artikel 51 oder bei einem Mandat des Sicherheitsrates. Entscheidend ist daher immer die konkrete Bedrohungslage und die Frage, ob ein Staat sich gegen einen unmittelbar drohenden oder bereits stattfindenden Angriff verteidigt.

Aus meiner Sicht muss die aktuelle Lage vor diesem Hintergrund bewertet werden. Das iranische Regime ist kein normaler staatlicher Akteur, sondern ein ideologisch aufgeladenes, pseudoreligiös legitimiertes Machtgefüge mit autoritären, in Teilen offen faschistoiden Strukturen. Es destabilisiert seit Jahren aktiv die Region, unterstützt militante Gruppen, bedroht Israel offen und arbeitet an strategischen Fähigkeiten, die das Machtgleichgewicht massiv verschieben würden. Diese Bedrohung ist real und wird von unseren Partnern, insbesondere den USA und Israel, entsprechend bewertet.

Israel hat ein elementares Recht auf Existenz und auf Selbstverteidigung. Wenn ein Staat dauerhaft und konkret bedroht wird, kann präventives Handeln unter engen Voraussetzungen Teil dieses Selbstverteidigungsrechts sein. Gleiches gilt für die Vereinigten Staaten als zentraler sicherheitspolitischer Partner in der Region. Vor diesem Hintergrund ist es politisch nachvollziehbar und aus meiner Sicht auch gerechtfertigt, dass Israel und die USA entschieden gegen eine solche Bedrohung vorgehen.

Das bedeutet nicht, dass das Völkerrecht außer Kraft gesetzt wird. Im Gegenteil: Gerade das Selbstverteidigungsrecht ist Teil dieser Ordnung. Wer dieses Recht negiert, würde Staaten schutzlos lassen, die existenziellen Gefahren ausgesetzt sind. Deshalb greift eine pauschale Einordnung als „eklatanter Bruch des Völkerrechts“ zu kurz, solange nicht alle sicherheitsrelevanten Informationen öffentlich vorliegen.

Für Deutschland ergibt sich daraus eine klare Haltung. Wir stehen fest an der Seite Israels und unserer transatlantischen Partner. Gleichzeitig bleibt es richtig, auf eine möglichst enge völkerrechtliche Einbettung und internationale Abstimmung hinzuwirken. Sicherheit und Rechtsordnung dürfen nicht gegeneinander ausgespielt werden.

Die angemessene Reaktion liegt daher in einer Kombination aus klarer politischer Unterstützung für unsere Partner, konsequentem Druck auf das iranische Regime und dem fortgesetzten Einsatz für diplomatische Lösungen, wo immer diese realistisch sind. Ein Regime, das systematisch destabilisiert, bedroht und unterdrückt, darf nicht zum Maßstab internationaler Zurückhaltung werden.

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