Ist Ihnen klar, dass die psychotherapeutische Versorgung einbrechen wird, wenn Sie alles der Selbstverwaltung überlassen?
Der Anteil der Psychotherapeuten in den KV Vertreterversammlungen ist auf 10 Prozent gedeckelt. Psychotherapeuten stellen jetzt schon das Schlusslicht in der Verdienstkette der Fachgruppen dar - und zwar gemessen am Reinertrag der GKV-Einnahmen. Die Diskrepanz dürfte noch mal höher sein, wenn man Einnahmen durch Privatpatienten und Selbstzahler hinzunimmt. Wollen Sie unsere Leistungen allen Ernstes budgetieren, uns dann der Selbstverwaltung überlassen und dann auch noch behaupten, sie wüssten nicht, dass es in Praxen Einkommenseinbrüche von 30 % und sogar mehr geben wird? 71 Prozent aller Psychotherapeuten arbeiten derzeit Vollzeit (!!!!) auf halben KV-Sitzen - besonders diese Psychotherapeuten wären betroffen, weil die Entwicklungen der letzten Jahre seit der Entbudgetierung der Psychotherapie wieder rückgängig gemacht würden. Sie müssten sich umstellen. Die Folgen: Praxisschließungen, mehr Wartezeiten für Patienten, Frühberentungen, Krankschreibungen und stationäre Aufenthalte.
Die psychotherapeutische Versorgung ist ein zentraler Bestandteil der ambulanten Versorgung. Gerade weil psychische Erkrankungen viele Menschen betreffen und Wartezeiten in Teilen des Landes ein reales Problem sind, muss über Vergütung und Steuerung sehr sorgfältig gesprochen werden. Ihre Sorge nehme ich ernst, Ihre Schlussfolgerung eines bevorstehenden Versorgungseinbruchs teile ich in dieser Pauschalität aber nicht.
Zunächst muss man zwei Dinge trennen. Die Entscheidung des Erweiterten Bewertungsausschusses zur Absenkung psychotherapeutischer Leistungen um 4,5 Prozent ist keine unmittelbare Entscheidung des Bundestages. Sie wurde in der gemeinsamen Selbstverwaltung getroffen, nachdem sich KBV und GKV-Spitzenverband nicht einigen konnten. Zugleich wurden Strukturzuschläge angehoben. Nach Darstellung des GKV-Spitzenverbandes ergibt sich dadurch für das Jahr eine Gesamtwirkung von rund minus 2,3 Prozent, die KBV bewertet die Berechnungsgrundlage allerdings kritisch. Das ist eine fachliche Auseinandersetzung, aber keine gesetzlich angeordnete Einkommenskürzung von 30 Prozent.
Auch die Aussage, die Politik lasse „alles der Selbstverwaltung“, trifft so nicht zu. Der Gesetzgeber setzt den Rahmen, definiert Grenzen und entscheidet, welche Sondervergütungen weiter bestehen. Die Selbstverwaltung ist für die konkrete Ausgestaltung des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes und der Honorarverteilung zuständig. Dass psychotherapeutische Mitglieder in der Vertreterversammlung der KBV grundsätzlich 10 Prozent der Mitglieder stellen, ist richtig. Daraus folgt aber nicht, dass Vergütung willkürlich zu Lasten der Psychotherapie festgelegt werden darf. Es gibt gesetzliche Vorgaben, gerichtliche Überprüfbarkeit und parlamentarische Verantwortung.
Was sieht die Reform tatsächlich vor? Geplant ist insbesondere, dass der EBM ab 2027 keine Zuschläge mehr für Leistungen enthält, die im ersten Therapieblock einer neuen Kurzzeittherapie erbracht werden. Außerdem sollen bestimmte bisher extrabudgetär vergütete Leistungen wieder in die morbiditätsbedingte Gesamtvergütung zurückgeführt beziehungsweise die extrabudgetäre Vergütung stärker begrenzt werden. Das ist eine relevante Veränderung der Vergütungslogik. Es bedeutet aber nicht, dass Psychotherapie gestrichen wird, dass Behandlungen nicht mehr genehmigt werden oder dass Praxen automatisch massive Einkommenseinbrüche erleiden.
Bei den hälftigen Sitzen ist ebenfalls Präzision nötig. Belastbar ist, dass ein sehr hoher Anteil psychologischer Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten mit hälftigem oder geringerem Versorgungsauftrag geführt wird. Daraus folgt aber nicht automatisch, dass 71 oder 72 Prozent aller Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten „Vollzeit auf halben Sitzen“ arbeiten und deshalb unmittelbar von pauschalen Einkommenseinbrüchen in dieser Größenordnung betroffen wären. Der konkrete Effekt hängt von Sitzumfang, Leistungsmenge, Fallstruktur, Region, Honorarverteilungsmaßstab und den künftigen Vorgaben ab.
Richtig ist, dass eine Rückführung in budgetierte oder gedeckelte Vergütungsbereiche zu regionalem Verteilungsdruck führen kann. Genau deshalb muss im parlamentarischen Verfahren sorgfältig geprüft werden, ob die Regelungen dort nachgeschärft werden müssen, wo Versorgung tatsächlich gefährdet wäre. Besonders im Blick bleiben müssen Kinder und Jugendliche, Patientinnen und Patienten mit schweren Erkrankungen und Regionen mit ohnehin angespannter Versorgung.
Nicht hilfreich ist allerdings Schwarzmalerei. Wer aus jeder Vergütungsänderung unmittelbar Praxisschließungen, Frühberentungen, mehr stationäre Aufenthalte und einen Zusammenbruch der Versorgung ableitet, ersetzt Analyse durch Alarm. Das wird der Lage nicht gerecht. Die GKV steht unter erheblichem Finanzdruck, die Ausgaben steigen deutlich schneller als die Einnahmen. Ohne Gegenmaßnahmen würden die Zusatzbeiträge weiter steigen, zulasten von Arbeitnehmern, Arbeitgebern und Rentnern. Auch das ist gesundheitspolitisch nicht verantwortbar.
Meine Haltung ist klar. Psychotherapeutische Versorgung darf nicht kaputtgespart werden. Gleichzeitig kann kein Bereich des Gesundheitswesens vollständig von jeder Steuerung ausgenommen werden. Wir brauchen eine verlässliche Finanzierung, eine bessere Priorisierung nach Behandlungsbedarf und eine Vergütungssystematik, die Versorgung stärkt, statt Fehlanreize zu setzen. Genau daran wird sich die Reform im parlamentarischen Verfahren messen lassen müssen.
