Vorschlag Abschaffung der Mitversicherung von Ehepartnern in der GKV: wann werden versicherungsfremde Leistungen steuerfinanziert?
Sehr geehrte Frau Borchardt,
die CDU hat angekündigt, in einer Reform der Krankenkassen die versicherungsfremden Leistungen nicht mehr durch die Beitragszahler tragen zu lassen, sondern für eine Steuerfinanzierung zu sorgen. Stattdessen gibt es jetzt den Vorschlag, die Mitversicherung von Ehepartnern in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung zu beenden. Werden Sie und die CDU dafür sorgen, dass dies nicht geschieht, es sei denn, alle versicherungsfremden Leistungen werden durch Steuern finanziert? Bitte schaffen Sie endlich Gerechtigkeit!
Vielen Dank!
Vielen Dank für Ihre Frage zur Diskussion um versicherungsfremde Leistungen und zur beitragsfreien Mitversicherung von Ehepartnern in der gesetzlichen Krankenversicherung.
Für die CDU/CSU-Bundestagsfraktion ist klar: Die Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung muss nachhaltig, generationengerecht und systematisch erfolgen. Dazu gehört grundsätzlich auch die Frage, welche Leistungen aus Beitragsmitteln und welche aus Steuermitteln zu finanzieren sind. Versicherungsfremde Leistungen sollten perspektivisch stärker steuerfinanziert werden, weil sie gesamtgesellschaftliche Aufgaben darstellen.
Gleichzeitig gibt es derzeit keinen Beschluss der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, die beitragsfreie Mitversicherung von Ehepartnern kurzfristig abzuschaffen. In der gesundheitspolitischen Debatte werden verschiedene Reformoptionen diskutiert, darunter strukturelle Anpassungen im Leistungs- und Finanzierungsrecht der GKV. Ziel dieser Diskussionen ist jedoch nicht eine einseitige Belastung einzelner Versichertengruppen, sondern eine tragfähige Gesamtstrategie zur Stabilisierung der Finanzen.
Wesentlich ist dabei ein ganzheitlicher Ansatz. Punktuelle Maßnahmen allein werden die strukturellen Finanzierungsprobleme der gesetzlichen Krankenversicherung nicht lösen. Deshalb arbeitet die eingesetzte Reformkommission an Vorschlägen im Gesamtvolumen von deutlich über zehn Milliarden Euro, aus denen anschließend politisch ein ausgewogener Maßnahmenmix entwickelt werden soll.
Ihre Forderung nach mehr Transparenz und Gerechtigkeit in der Finanzierung ist nachvollziehbar. In den anstehenden Beratungen wird entscheidend sein, soziale Ausgewogenheit, Leistungsfähigkeit des Systems und finanzielle Nachhaltigkeit miteinander in Einklang zu bringen.
