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Wann werden Gesetze so geändert, dass auch endlich Beamte und Politiker einen Reformbeitrag leisten und das System gerechter wird?

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Simone Borchardt
CDU
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Frage von Heike E. •

Wann werden Gesetze so geändert, dass auch endlich Beamte und Politiker einen Reformbeitrag leisten und das System gerechter wird?

Sehr geehrte Frau Borchardt,

lobenswert, dass Sie mit Bürgern in den Austausch gehen. Ihre Antwort auf Gleichstellung von Beamten und Angestellten zeigt die Notwendigkeit einer Gesetzesänderung.

Ein kleiner Beamter, z.B. ein Pförtner bekommt lt. Beamtenbund "nur" ca. 2.000 € Pension, ich mit Studium nur ca 1.200 €.

Das muss die Politik ändern. Es sollte sich lohnen, zu studieren und zu arbeiten, aber das Gegenteil ist inzwischen oft der Fall. Wer arbeitet wird immer höher besteuert, Beitragsbemessungen steigen und trifft eben überwiegend die sozialversicherungspflichtig Arbeitenden.

Wann wird die Steuer gesenkt?

Welche Einsparungen sind bei Beamten und Politikern vorgesehen?

Politik wird erst dann für mich wieder glaubhaft, wenn sie bei sich mit Sparen und Reformen anfängt.

Auch Beamte sollten nach 6 Wochen Krankheit weniger Geld erhalten.

Die Pensionen von Politikern sind nach 4 Jahren bereits so hoch, dass ein Normalbürger nach 45 Jahren Arbeit dies nicht erreicht.

Beste Grüße

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Antwort von CDU

Ich kann Ihren Ärger nachvollziehen. Viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben den Eindruck, dass sie die Belastungen unseres Sozialstaats unmittelbar tragen, über steigende Beiträge, höhere Bemessungsgrenzen und eine hohe Steuerlast, während Beamte und politische Mandatsträger in eigenen Sicherungssystemen verbleiben. Dieses Empfinden sollte man nicht abtun. Wer jahrzehntelang arbeitet, einzahlt und zugleich erlebt, dass die eigene spätere Rente oft deutlich niedriger ausfällt als die Versorgung in anderen Systemen, empfindet das schnell als Ungleichbehandlung. Genau an diesem Punkt beginnt die politische Glaubwürdigkeitsfrage. 

Gleichzeitig muss man sauber zwischen Gerechtigkeitsempfinden und geltender Rechtslage unterscheiden. Beamte stehen nicht in einem normalen Arbeitsverhältnis, sondern in einem besonderen öffentlich rechtlichen Dienst und Treueverhältnis. Daraus folgen Pflichten, die normale Arbeitnehmer nicht haben, etwa eine besondere Treuebindung gegenüber dem Staat und das Streikverbot. Im Gegenzug ist der Dienstherr nach dem Alimentationsprinzip verpflichtet, Beamte und ihre Familien amtsangemessen zu unterhalten. Auch die Versorgung im Alter ist deshalb anders konstruiert als in der gesetzlichen Rentenversicherung. Beim Bund beträgt das Ruhegehalt pro ruhegehaltfähigem Dienstjahr 1,79375 Prozent, höchstens 71,75 Prozent der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge. Der Staat argumentiert also nicht einfach mit Privilegien, sondern mit einer verfassungsrechtlich eigenständigen Systemlogik. 

Das heißt aber nicht, dass jede Kritik unbegründet wäre. Denn aus Sicht vieler Bürger ist entscheidend, was am Ende netto übrig bleibt und welche Altersversorgung später tatsächlich erreicht wird. Dort entsteht die Schieflage im Erleben. Ein Rentenanspruch von gut 1.200 Euro nach langer Erwerbsarbeit wird als hart empfunden, wenn daneben Beamtenpensionen oder politische Versorgungsansprüche stehen, die höher erscheinen. Allerdings sind solche Vergleiche nur eingeschränkt belastbar. Rente, Pension und politische Altersentschädigung beruhen auf unterschiedlichen Systemen, unterschiedlichen Erwerbsbiografien und unterschiedlichen Bemessungsgrundlagen. Deshalb kann man einzelne Beträge nicht ohne Weiteres eins zu eins gegeneinanderstellen. Das Gerechtigkeitsproblem verschwindet dadurch nicht, aber die Vergleichsrechnung wird nüchterner. 

Auch Ihre Forderung zur Lohnfortzahlung im Krankheitsfall bei Beamten ist aus Sicht eines Arbeitnehmers verständlich. Wer als Angestellter nach sechs Wochen aus der Entgeltfortzahlung fällt und dann Krankengeld bezieht, fragt sich zurecht, warum für Beamte andere Regeln gelten. Der Staat verweist hier erneut auf die andere Rechtsnatur des Beamtenverhältnisses. Beamte erhalten nicht deshalb weiter ihre Bezüge, weil Krankheit folgenlos wäre, sondern weil das Statusverhältnis fortbesteht. Bei längerer Erkrankung greift dafür das Instrument der Dienstunfähigkeit. Nach § 44 Bundesbeamtengesetz ist ein Beamter in den Ruhestand zu versetzen, wenn er aus gesundheitlichen Gründen dauerhaft dienstunfähig ist. Bereits wenn innerhalb von sechs Monaten mehr als drei Monate kein Dienst geleistet wurde und keine Aussicht auf volle Wiederherstellung in weiteren sechs Monaten besteht, kann Dienstunfähigkeit angenommen werden. Das ist also kein identisches, aber ein eigenes Korrektiv. 

Bei Politikern muss man noch genauer unterscheiden. Der Begriff „Politikerpension“ wird oft pauschal verwendet, obwohl sehr verschiedene Ämter gemeint sein können. Für Bundestagsabgeordnete gilt: Nach einem Jahr Mitgliedschaft entsteht überhaupt erst ein Anspruch auf Altersentschädigung. Diese beträgt pro Jahr 2,5 Prozent der Abgeordnetenentschädigung, höchstens 65 Prozent nach 26 Mitgliedsjahren. Nach vier Jahren Mandat wären das also 10 Prozent der Abgeordnetenentschädigung. Bei der derzeit maßgeblichen Entschädigung von 11.833,47 Euro entspricht das rechnerisch rund 1.183 Euro brutto monatlich. Hinzu kommt: Diese Leistung wird nicht sofort nach dem Ausscheiden ausgezahlt, sondern grundsätzlich erst mit Erreichen der maßgeblichen Altersgrenze, die wie in der gesetzlichen Rentenversicherung schrittweise auf 67 Jahre angehoben wurde. Die verbreitete Vorstellung, ein Bundestagsabgeordneter bekomme nach vier Jahren sofort eine Vollversorgung auf Lebenszeit, trifft so nicht zu. 

Anders ist die Lage bei Regierungsmitgliedern auf Bundesebene. Für Bundesminister gilt das Bundesministergesetz. Dort beträgt das Ruhegehalt nach vier Jahren Amtszeit 27,74 Prozent des Amtsgehalts und des Ortszuschlags. Wer also allgemein von „Politikerpensionen“ spricht, vermischt oft Abgeordnete und Regierungsmitglieder, obwohl die Rechtsgrundlagen unterschiedlich sind. Genau diese Unschärfe trägt viel zur Verärgerung bei. Manches ist in der Kritik berechtigt, manches wird aber auch verkürzt dargestellt. 

Zu Ihrer Steuerfrage gilt ebenfalls: Der Wunsch nach spürbarer Entlastung ist legitim. Arbeit muss sich lohnen, und gerade kleine und mittlere Einkommen müssen stärker entlastet werden. Tatsächlich wurde der Grundfreibetrag zum Jahr 2026 auf 12.348 Euro angehoben und der Einkommensteuertarif, mit Ausnahme des Bereichs der sogenannten Reichensteuer, zur Milderung der kalten Progression angepasst. Im Koalitionsvertrag ist zudem angekündigt, die Einkommensteuer für kleine und mittlere Einkommen zur Mitte der Legislatur zu senken. Das ist ein richtiger Ansatz, löst aber das von Ihnen angesprochene Grundproblem der wahrgenommenen Systemungleichheit noch nicht vollständig. 

Auf Ihre Kernfrage, wann Gesetze so geändert werden, dass auch Beamte und Politiker einen spürbaren Reformbeitrag leisten, lautet die ehrliche Antwort: Dafür gibt es derzeit keine beschlossene grundlegende Systemumstellung. Weder ist aktuell beschlossen, Beamte generell in die gesetzliche Rentenversicherung zu überführen, noch gibt es eine beschlossene allgemeine Abschaffung der bestehenden beamtenrechtlichen Krankheitsregelungen oder der Altersentschädigung für Bundestagsabgeordnete. Der politische Spielraum liegt deshalb kurzfristig eher in mehr Transparenz, mehr Maß, klareren Regeln und in der Prüfung, wo Verbeamtung wirklich notwendig ist und wo tarifliche Beschäftigung sachgerechter wäre. Dazu gehört aus meiner Sicht auch, dass Politik bei eigenen Versorgungsregeln besondere Zurückhaltung zeigen muss. 

Ich finde deshalb, man sollte beide Sichtweisen zusammenführen, statt sie gegeneinander auszuspielen. Der Bürger hat recht, wenn er mehr Fairness, mehr Eigenbeitrag des Staates und mehr Glaubwürdigkeit verlangt. Der Staat hat recht, wenn er darauf hinweist, dass Beamtenrecht und Mandatsrecht nicht einfach wie normale Arbeitsverhältnisse behandelt werden können. Der politische Auftrag besteht darin, aus dieser Spannung konkrete Reformen abzuleiten: Entlastung der arbeitenden Mitte bei Steuern und Abgaben, ehrliche Überprüfung staatlicher Sonderregeln, transparente Versorgungssysteme und ein zurückhaltender Umgang mit politischen Privilegien. Nur wenn Reformen nicht immer nur bei den Bürgern beginnen, sondern auch im staatlichen Bereich glaubwürdig angesetzt werden, wächst neues Vertrauen.

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