Wann wird die Rechtslage so geändert, dass die Ankündigung, den Bundeszuschuss künftig an die tatsächlichen Kosten der versicherungsfremden Leistungen der GKV anzupassen, umgesetzt wird?
Sehr geehrte FRau Borchardt,
Ihre Partei regiert und hat das BMG: bitte schaffen Sie schnell Gerechtigkeit in Sachen GKV!
Vielen Dank!
Die Finanzierung versicherungsfremder Leistungen ist eine zentrale Frage für die Stabilität der gesetzlichen Krankenversicherung. Leistungen mit gesamtgesellschaftlichem Charakter dürfen nicht dauerhaft allein aus Beiträgen der Versicherten finanziert werden.
Der Bundeszuschuss nach § 221 SGB V dient genau diesem Zweck. Seine konkrete Höhe wird jedoch jährlich im Bundeshaushalt festgelegt. Eine automatische, gesetzlich verbindliche Kopplung an die tatsächlichen Kosten besteht bislang nicht.
Im Koalitionsvertrag ist vereinbart, die Finanzierung der GKV strukturell zu stabilisieren. Dazu gehört ausdrücklich auch die faire Abgrenzung und Finanzierung versicherungsfremder Leistungen. Im Rahmen der anstehenden Reformschritte wird diese Frage geprüft und mit den haushaltspolitischen Möglichkeiten des Bundes in Einklang gebracht.
Für uns ist klar: Beitragszahlerinnen und Beitragszahler dürfen nicht dauerhaft mit Aufgaben belastet werden, die eigentlich von der Solidargemeinschaft insgesamt zu tragen sind.
