Werden Sie die psychotherapeutische Versorgung - wie im Koalitionsvertrag versprochen - stärken und die Budgetierung psychotherapeutischer Leistungen am 29.4.26 stoppen?
Sehr geehrte Frau Borchardt,
Als Psychotherapeutin mit Kassenzulassung in Korbach warne ich eindringlich vor den Folgen der geplanten Budgetierung. In der beigefügten Quelle (Link unten) wird dargelegt, wie die Versorgungssicherheit durch diese Sparmaßnahmen massiv gefährdet wird. Die Budgetierung würde zu weiterer Unterversorgung psychisch kranker Menschen führen, während der Bedarf in der Bevölkerung steigt.
Ich fordere Sie auf, die psychotherapeutische Versorgung dauerhaft von der Budgetierung auszunehmen und sie damit zu stärken, wie es im Koalitionsvertrag ursprünglich vorgesehen war.
Quelle: https://couch-und-agora.de/angriff-psychotherapeutische-versorgung-2026/
Sollten Sie an weiteren Hintergründen interessiert sein, finden Sie diese beim Aktionsbündnis Psychotherapie (https://aktionsbuendnis-psychotherapie.info/)
Ich bedanke mich für Ihre Zeit und verbleibe mit freundlichen Grüßen.
Ich nehme die Hinweise aus der psychotherapeutischen Versorgung ernst. Gleichzeitig muss ich deutlich sagen: Die gesetzliche Krankenversicherung steht finanziell erheblich unter Druck. Die Ausgaben steigen seit Jahren deutlich schneller als die Einnahmen. Der Referentenentwurf des Bundesgesundheitsministeriums beschreibt für 2024 ein Defizit von knapp 10 Milliarden Euro bei Krankenkassen und Gesundheitsfonds und verweist auf stark gestiegene Zusatzbeitragssätze. Ohne wirksame strukturelle Maßnahmen würden die Versicherten und Arbeitgeber über weiter steigende Beiträge belastet. Das kann politisch nicht einfach ignoriert werden.
Deshalb wird es scharfe Einschnitte geben müssen. Das betrifft nicht nur die Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten, sondern viele Bereiche der gesundheitlichen Versorgung. Wer jetzt so tut, als könne man jede Berufsgruppe vollständig ausnehmen und gleichzeitig die Beitragssätze stabilisieren, sagt den Menschen nicht die ganze Wahrheit.
Zur psychotherapeutischen Versorgung gilt für mich aber ebenso klar: Einsparungen dürfen nicht blind erfolgen. Der Koalitionsvertrag sieht vor, psychische Gesundheit, Prävention, Versorgung in der Fläche, digitale Unterstützungsangebote und die Weiterbildungsfinanzierung in der Psychotherapie weiterzuentwickeln. Gerade bei Kindern und Jugendlichen soll die Bedarfsplanung verbessert werden.
Der vorliegende Entwurf sieht unter anderem vor, Zuschläge für Leistungen im ersten Therapieblock einer neuen Kurzzeittherapie zu streichen und Ausgabenzuwächse stärker an den Grundsatz der Beitragssatzstabilität zu koppeln. Für den Wegfall der Zuschläge bei der psychotherapeutischen Kurzzeittherapie werden jährliche Minderausgaben von rund 100 Millionen Euro angegeben.
Ich werde deshalb im parlamentarischen Verfahren sehr genau darauf achten, ob die vorgesehenen Regelungen tatsächlich vertretbar sind oder ob sie den Zugang zu Therapieplätzen zusätzlich verschlechtern. Eine pauschale Verschlechterung der Versorgung psychisch kranker Menschen wäre nicht akzeptabel. Ebenso wenig ist aber akzeptabel, dass jede notwendige Ausgabenbegrenzung sofort als Angriff auf eine Berufsgruppe dargestellt wird.
Mein Maßstab ist: Wir brauchen eine stabile GKV, bezahlbare Beiträge und eine verlässliche Versorgung. Diese drei Ziele müssen zusammengebracht werden. Eine dauerhafte vollständige Herausnahme aller psychotherapeutischen Leistungen aus jeder Form von Ausgabensteuerung kann ich deshalb nicht pauschal zusagen. Ich werde aber darauf dringen, dass die Regelungen fachlich sauber, verhältnismäßig und versorgungspolitisch verantwortbar ausgestaltet werden.
