Werden Sie sich den Demokraten anschließen, sich gegen den Fraktionszwang stellen und sich für ein Verbotsverfahren gegen die AfD einsetzen, jetzt, da die AfD laut INSA vor der CDU liegt?
Guten Tag Frau Borchardt,
nach den neuen Sonntagumfragen steht die AfD vor der CDU (28 % vs. 24 %, INSA, 02.05.2026). Dass die AfD eine Gefahr für die Demokratie ist, sieht die CDU ja genauso, sonst wäre es schon zu einer Zusammenarbeit gekommen.
Das Parteiverbotsverfahren wurde genau für solche Fälle geschaffen, um die Demokratie zu schützen, besonders da die AfD in den letzten Jahren immer stärker wird (obwohl der Kanzler die Halbierung versprochen hat).
Werden Sie sich für ein Verbotsverfahren gegen die AfD einsetzen?
Auch wenn es gegen den Fraktionszwang geht?
Haben Sie die Arbeiten der CDU-nahen Konrad-Adenauer-Stiftung (1) zur Thematik des Umgangs mit der AfD gelesen und welche Folgen hat dieses für Sie?
(1) https://www.kas.de/de/einzeltitel/-/content/zwischen-abgrenzung-einbindung-und-tolerierung
Danke im Voraus für Ihre Antworten.
F. B.
Nein, ich werde mich derzeit nicht für ein Verbotsverfahren gegen die AfD einsetzen.
Ein Parteiverbot ist kein politisches Mittel gegen schlechte Umfragewerte, wachsende Unzufriedenheit oder unliebsame Wahlergebnisse. Nach Artikel 21 des Grundgesetzes entscheidet allein das Bundesverfassungsgericht über die Verfassungswidrigkeit einer Partei. Die Hürden dafür liegen bewusst sehr hoch. Ein solches Verfahren darf nicht als Ersatz für politische Auseinandersetzung missverstanden werden. Die Konrad-Adenauer-Stiftung weist selbst darauf hin, dass ein Parteiverbot nur dann in Betracht kommt, wenn sich extremistische Gedanken zu konkreten Zielen und Taten verdichten und eine aktiv kämpferische, aggressive Haltung gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung erkennbar ist.
Ich halte ein Verbotsverfahren politisch für den falschen Weg. Es würde mit hoher Wahrscheinlichkeit nach hinten losgehen. Ein erfolgloses Verfahren würde der AfD die Möglichkeit geben, sich als Opfer staatlicher Unterdrückung darzustellen. Genau diese Erzählung würde sie politisch weiter stärken. Demokratie verteidigt man nicht dadurch, dass man politische Strömungen, die einem nicht passen, mundtot machen will. Demokratie verteidigt man durch bessere Politik, klare Abgrenzung, handwerklich gute Regierungsarbeit und eine glaubwürdige Antwort auf die Sorgen der Bürgerinnen und Bürger.
Die von Ihnen genannte INSA-Umfrage zeigt, dass die AfD mit 28 Prozent vor der Union mit 24 Prozent liegt. Solche Zahlen sind für die demokratischen Parteien ein Warnsignal, aber sie sind kein Grund, das Parteienrecht als politisches Korrekturinstrument zu benutzen. Wahlumfragen sind Momentaufnahmen. Sie müssen politisch beantwortet werden, nicht durch juristische Ausweichmanöver.
Auch die von Ihnen angesprochene Studie der Konrad-Adenauer-Stiftung führt für mich nicht zu dem Schluss, ein Verbotsverfahren zu unterstützen. Im Gegenteil: Sie zeigt, dass einfache Antworten im Umgang mit rechtspopulistischen und rechtsextremen Parteien nicht funktionieren. Entscheidend sind klare rote Linien, glaubwürdige eigene Themenführung und eine feste Abgrenzung gegenüber antidemokratischen Kräften. Die Studie leitet ausdrücklich keine Begründung für eine Zusammenarbeit mit der AfD ab. Das ist aber etwas anderes als ein Parteiverbot.
Zum sogenannten Fraktionszwang: Abgeordnete des Deutschen Bundestages sind nach Artikel 38 des Grundgesetzes nicht an Aufträge und Weisungen gebunden, sondern nur ihrem Gewissen verpflichtet. In der parlamentarischen Praxis gibt es Fraktionsdisziplin, aber keinen rechtlichen Zwang, gegen die eigene Überzeugung zu stimmen.
Meine Haltung ist klar: Keine Zusammenarbeit mit der AfD, aber auch kein leichtfertiges Verbotsverfahren. Wer die AfD schwächen will, muss ihr politisch den Boden entziehen. Das gelingt nicht durch symbolische Verbotsdebatten, sondern durch klare Entscheidungen bei Migration, Sicherheit, Wirtschaft, sozialer Verlässlichkeit und einem Staat, der wieder funktioniert.
