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Wie bewerten Sie den Vorschlag zur Wiedereinführung der Budgetisierung von Psychotherapie, was effektiv dazu führen wird, dass es noch weniger Psychotherapie Plätze für gesetzlich Versicherte gibt?

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Simone Borchardt
CDU
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Frage von Ricarda H. •

Wie bewerten Sie den Vorschlag zur Wiedereinführung der Budgetisierung von Psychotherapie, was effektiv dazu führen wird, dass es noch weniger Psychotherapie Plätze für gesetzlich Versicherte gibt?

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Antwort von CDU

Die Frage vermischt zwei Ebenen, die man sauber trennen muss. Eine gesetzliche Wiedereinführung der Budgetierung der Psychotherapie ist bislang nicht beschlossen. Im ersten Bericht der Finanzkommission Gesundheit vom 30. März 2026 gibt es allerdings tatsächlich die Reformempfehlung Nr. 10, psychotherapeutische Leistungen wieder in die morbiditätsbedingte Gesamtvergütung, also die MGV, zu überführen. Dafür veranschlagt die Kommission ein Einsparvolumen von rund 90 Millionen Euro im Jahr 2027. Zusätzlich empfiehlt sie die Streichung der Zuschläge zur Kurzzeittherapie mit weiteren rund 95 Millionen Euro. Das Bundesgesundheitsministerium hat auf Basis des Berichts ein Gesetzgebungsverfahren angekündigt, im Gesundheitsausschuss wurde als Ziel ein Kabinettsbeschluss am 29. April 2026 genannt. Welche Einzelvorschläge unverändert in den Gesetzentwurf übernommen werden, ist in den bislang öffentlichen Angaben aber nicht im Detail aufgeschlüsselt.

Ebenso wichtig ist die zweite Ebene. Die jüngste Honoraranpassung in der Psychotherapie stammt nicht aus einem Parlamentsgesetz, sondern aus der gemeinsamen Selbstverwaltung. Der Erweiterte Bewertungsausschuss hat beschlossen, die Vergütung psychotherapeutischer Leistungen zum 1. April 2026 um 4,5 Prozent abzusenken. Der GKV-Spitzenverband verweist zugleich auf eine Erhöhung der Strukturzuschläge um 14,5 Prozent und auf eine Gesamtanpassung von minus 2,3 Prozent. Die KBV hat diese Entscheidung scharf kritisiert. Wer diese Selbstverwaltungsentscheidung mit dem politischen Vorschlag einer Wiedereinbudgetierung gleichsetzt, wirft also zwei unterschiedliche Mechanismen durcheinander.

In der Sache selbst bin ich klar. Eine pauschale Rückführung der Psychotherapie in die MGV sehe ich kritisch. Die Kommission begründet ihren Vorschlag zwar mit stärkerer Ausgabensteuerung, räumt aber selbst ein, dass dadurch die finanziellen Anreize für eine Ausweitung psychotherapeutischer Behandlungskapazitäten sinken könnten. Genau das ist der problematische Punkt. In einem Bereich, in dem die administrative Prävalenz psychischer Erkrankungen steigt, ebenso die AU-Tage wegen psychischer Erkrankungen, darf man nicht so tun, als sei eine solche Änderung folgenlos. Wenn geringere Ausbauanreize auf einen wachsenden Bedarf treffen, ist die Sorge vor weniger verfügbaren Behandlungsplätzen für gesetzlich Versicherte mindestens naheliegend.

Richtig ist aber auch, dass man fachlich unterscheiden muss. Nicht jeder Vergütungsbestandteil ist gleichermaßen unantastbar. Bei den Zuschlägen zur Kurzzeittherapie verweist die Kommission darauf, dass sich der Anteil der Kurzzeittherapien an allen Therapieformen von 49,0 Prozent im Jahr 2018 auf 50,4 Prozent im Jahr 2024 nur gering verändert habe. Daraus kann man ableiten, dass dieser einzelne Zuschlag gesondert bewertet werden darf. Das ist jedoch etwas völlig anderes als die gesamte Psychotherapie wieder einem budgetären Verteilungsmechanismus auszusetzen. Parallel schlägt dieselbe Kommission übrigens auch Bürokratieabbau vor, etwa den Entfall des Konsiliarberichts in bestimmten Konstellationen. Genau dort sollte man ansetzen, zielgenau, nicht pauschal.

Mein Maßstab ist deshalb eindeutig. Keine Reform darf faktisch dazu führen, dass gesetzlich Versicherte noch schwerer einen Therapieplatz bekommen. Wer an der Vergütungssystematik der Psychotherapie rührt, muss belastbar nachweisen, dass Zugang, regionale Versorgung und die Behandlung schwer psychisch Erkrankter nicht verschlechtert werden. Solange dieser Nachweis nicht erbracht ist, überzeugt mich eine Wiedereinführung der Budgetierung der Psychotherapie nicht.

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