Wie kann die Versorgung psychisch Kranker auch im ländlichen Raum gesichert werden?
Sehr geehrte Frau Borchardt,
ich arbeite in einer ländlichen Praxis für Psychotherapie in Mecklenburg-Vorpommern und behandle dort alle Altersgruppen im Einzel- und Gruppensetting.
Aktuell befinden sich über 125 Menschen auf der Warteliste, da es hier im Raum zu wenige alternative Angebote gibt.
Ich kann nur für diese Bevölkerungsgruppe sprechen, mit der ich arbeite. Diese fühlt sich durch die geplanten Reformen im Gesundheitswesen massiv im Stich gelassen. Viele meiner Patienten sind schon lange am Limit. Weitere Belastungen sind für viele nicht zu stemmen. Mir stellen sich folgende Fragen:
Wieso werden nicht alle Bevölkerungsgruppen solidarisch beteiligt?
Welche Methoden der Selbstkritik und der Selbtsreflexion setzen Sie ein? Wenn Sie eine dialektische Grundhaltung einnehmen, wo sehen Sie Schwachstellen in der geplanten Reform?
In wie weit sind die Schwachstellen im ländlichen Raum mitgedacht worden? Wie soll Nachwuchs motiviert werden (nach teurer Ausbildung, Praxiskosten… )?
Vielen Dank für Ihre Frage und für Ihre Arbeit in der psychotherapeutischen Versorgung in Mecklenburg-Vorpommern.
Eine Warteliste von über 125 Menschen ist ein ernstes Signal. Daraus folgt aber nicht, dass die gesetzliche Krankenversicherung die Versorgung im ländlichen Raum gefährdet. Im Gegenteil: Die GKV ist die Grundlage dafür, dass psychotherapeutische Behandlung für Millionen Versicherte überhaupt als regelhafte Leistung zugänglich ist. Das Problem liegt nicht im Grundsatz der GKV, sondern in der Verteilung von Kapazitäten, in regionalen Versorgungsunterschieden, in Wartezeiten, in Nachwuchsfragen und in einer Bedarfsplanung, die die tatsächliche Versorgungslage vor Ort nicht immer ausreichend abbildet.
Der Sicherstellungsauftrag für die ambulante ärztliche und psychotherapeutische Versorgung liegt gesetzlich bei den Kassenärztlichen Vereinigungen. Der Bund setzt dafür den rechtlichen Rahmen, die konkrete Planung und Steuerung erfolgt aber über Selbstverwaltung, Bedarfsplanung und regionale Zulassung. Die Bedarfsplanung des Gemeinsamen Bundesausschusses soll ausdrücklich dafür sorgen, dass Ärztinnen, Ärzte sowie Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten dort zugelassen werden, wo sie gebraucht werden. Genau an dieser Stelle muss genauer hingeschaut werden, wenn rechnerische Versorgung und tatsächliche Wartezeiten auseinanderfallen.
Für Patientinnen und Patienten gibt es zudem bestehende Zugangswege, etwa die psychotherapeutische Sprechstunde, Akutbehandlung, Gruppentherapie und die Terminvermittlung über 116117. Das ersetzt keine ausreichende regionale Versorgung, zeigt aber: Die GKV hat Instrumente, um Versorgung zu ermöglichen. Die Frage ist, ob diese Instrumente in ländlichen Räumen konsequent genug greifen.
Zur Solidarität: Ich teile den Anspruch, dass die Stabilisierung des Gesundheitswesens nicht einseitig auf einzelne Gruppen abgewälzt werden darf. Solidarität bedeutet aber nicht, dass jedes Sicherungssystem identisch organisiert sein muss. Entscheidend ist, dass alle relevanten Ausgabenbereiche überprüft werden, versicherungsfremde Leistungen sauber finanziert werden, die Beitragszahler nicht überfordert werden und die Versorgung für Patientinnen und Patienten verlässlich bleibt. Eine reine Umverteilungsdebatte löst noch keinen zusätzlichen Therapieplatz in der Fläche.
Zur Selbstkritik gehört für mich, politische Maßnahmen nicht nur an Haushaltszahlen zu messen, sondern an ihren Folgen für Versorgung, Erreichbarkeit und Nachwuchs. Eine Schwachstelle liegt dort, wo formale Versorgungsgrade eine bessere Lage suggerieren, als Patientinnen und Patienten tatsächlich erleben. Eine weitere Schwachstelle ist die Finanzierung der neuen psychotherapeutischen Weiterbildung. Wer Nachwuchs für ländliche Regionen gewinnen will, muss Ausbildung, Weiterbildung, Niederlassung, Praxisorganisation und regionale Anreize zusammendenken.
Die aktuelle Honorarentscheidung für psychotherapeutische Leistungen wird kontrovers bewertet. Der Erweiterte Bewertungsausschuss hat eine Absenkung um 4,5 Prozent beschlossen, zugleich wurden Strukturzuschläge für Personalkosten erhöht. Der GKV-Spitzenverband spricht im Ergebnis von einer Gesamtanpassung von minus 2,3 Prozent, die Bundespsychotherapeutenkammer und die KBV kritisieren die Entscheidung deutlich. Gerade wegen dieser unterschiedlichen Bewertungen muss politisch genau geprüft werden, ob solche Entscheidungen in angespannten Versorgungsregionen negative Effekte auslösen können.
Mein Ziel ist nicht, psychotherapeutische Praxen im ländlichen Raum zusätzlich zu belasten. Mein Ziel ist ein finanzierbares, verlässliches und bedarfsgerechtes System. Dazu gehören eine realistischere Bedarfsplanung, bessere Steuerung bei dringendem Behandlungsbedarf, weniger Bürokratie, klare Perspektiven für den Nachwuchs und eine Reform, die ländliche Räume nicht nur rechnerisch, sondern praktisch mitdenkt.
Die GKV ist nicht der Gegner der Versorgung im ländlichen Raum. Sie ist das zentrale Finanzierungs- und Leistungsversprechen für die meisten Patientinnen und Patienten. Dieses Versprechen muss stabilisiert werden, damit psychisch kranke Menschen auch in Mecklenburg-Vorpommern schneller und verlässlicher Hilfe bekommen.
