Wie kann eine Budgetierung der Psychotherapie aussehen, die keine versorgungsgefährdenden Auswirkungen hat?
Sehr geehrte Frau Borchardt,
im aktuellen Entwurf des Beitragsstabilisierungsgesetzes sollen psychotherapeutische Leistungen gedeckelt werden. Bei halben Versorgungsaufträgen würde dies eine Kapazität für 18 Patienten statt aktuell durchschnittlich 27 Patienten bedeuten. Ausweitung wäre nur schwer möglich durch begrenzte Jahressteigerung, so dass ein Ausgleich der stetig steigenden Kosten durch Mehrarbeit nicht möglich ist.
Psychotherapeuten müssen seit April bereits eine Honorarkürzung um 4,5% hinnehmen, obwohl sie die mit Abstand am schlechtesten bezahlte Vertragsarztgruppe sind und sich während ihrer Facharztausbildung im Gegensatz zu anderen Fachrichtungen aufgrund der Ausbildungsbedingungen hoch verschulden müssen. Zuschläge für Kurzzeittherapie und TSS fallen weg. Außerdem sind psychotherapeutische Leistungen kaum delegierbar. Berechnungen der dptv kommen auf 25% Verdiensteinbußen. Vor diesem Hintergrund erscheint der Anteil zur Reform dieser Gruppe unverhältnismäßig hoch.
