Wie sollen Praxen mit hälftigen Kassensitzen weiter existieren? 4,2 % mehr für Abgeordnete und 4,5% und demnächst noch weniger für Psychotherapeuten?
Sehr geehrte Frau Borchardt,
wie sollen Praxen mit hälftigen Kassensitz zukünftig überleben? Diese Frage beschäftigt mich sehr ernsthaft, weil es hier um meine Existenz geht. Ich bin Mutter einer kleinen Tochter und habe leider keine Möglichkeit aufgrund der Kinderbetreuung in der Woche 40 h zu arbeiten. Ich versorge eine Vielzahl psychisch erkrankter Menschen und muss immer wieder Absagen bezüglich Therapieplätzen erteilen, die Wartezeit beträgt zwischen 8 und 15 Monaten. Die Lage ist unbefriedigend für alle Beteiligten und macht mich fassungslos und hilflos, weil sie sich noch weiter verschärften soll. 4,5 % waren eine Ansage, dass sind aktuell die Kitakosten, die ich erwirtschafte für den Monat, um überhaupt arbeiten zu können, diese fallen also bereits weg. Mehr arbeiten geht aber nicht, also was soll ich tun? Wenn weitere Kürzungen kommen, werde ich meine Praxis schließen müssen, da ich die Kosten nicht mehr tragen kann, damit bricht Versorgung zusammen. Was ist Ihre Idee?
Ich verstehe, dass Sie Ihre persönliche berufliche und familiäre Situation als belastend empfinden. Gleichzeitig muss ich der Schlussfolgerung widersprechen, dass aus einer hälftigen Tätigkeit automatisch eine Gefährdung der psychotherapeutischen Versorgung insgesamt abzuleiten wäre.
Ein hälftiger Kassensitz ist ein hälftiger Versorgungsauftrag. Er kann ein sinnvolles Modell sein, etwa zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf oder für bestimmte Lebensphasen. Er kann aber nicht so behandelt werden, als müsse er dauerhaft denselben wirtschaftlichen Rahmen bieten wie eine Vollzeittätigkeit mit vollem Versorgungsauftrag. Das gilt nicht nur in der Psychotherapie, sondern in vielen freien Berufen und auch in vielen anderen Bereichen des Gesundheitswesens.
Ich selbst habe mein gesamtes Berufsleben Vollzeit gearbeitet und nebenher 2 Töchter, alleinerziehend, großgezogen. Deshalb lasse ich das Argument nicht gelten, dass eine reduzierte Tätigkeit automatisch zum Maßstab für die Finanzierungslogik der gesetzlichen Krankenversicherung gemacht werden kann. Vereinbarkeit ist wichtig. Aber Versorgungspolitik kann nicht allein danach ausgerichtet werden, ob jede individuelle Praxiskonstellation unter allen Umständen unverändert wirtschaftlich bleibt.
Zur Einordnung: Die Absenkung der psychotherapeutischen Vergütung um 4,5 Prozent wurde vom Erweiterten Bewertungsausschuss beschlossen, nicht vom Deutschen Bundestag. Der GKV-Spitzenverband begründet diese Entscheidung mit einem gesetzlich vorgesehenen Honorarvergleich, während die Kassenärztliche Bundesvereinigung die Absenkung kritisiert. Das zeigt: Hier geht es um eine fachliche und rechtlich geordnete Auseinandersetzung innerhalb der Selbstverwaltung, nicht um eine pauschale politische Abwertung der Psychotherapie.
Auch der Vergleich mit der Abgeordnetenentschädigung führt in der Sache nicht weiter. Die Anpassung der Abgeordnetenentschädigung folgt einem gesetzlich geregelten Indexverfahren und beträgt zum 1. Juli 2026 4,2 Prozent. Das ist kein Haushaltsbeschluss zulasten psychotherapeutischer Praxen und steht nicht in einem direkten Finanzierungszusammenhang mit den Honoraren im EBM.
Die psychotherapeutische Versorgung bleibt wichtig. Aber sie ist Teil eines solidarisch finanzierten Systems, in dem alle Bereiche unter Kostendruck stehen: Krankenhäuser, Arzneimittelversorgung, Pflege, Heilmittel, Hilfsmittel, ärztliche Versorgung und Krankenkassenstrukturen. Deshalb kann es keine Debatte geben, in der eine Berufsgruppe vollständig aus jeder Konsolidierung herausgenommen wird, während alle anderen Beiträge leisten sollen.
Meine Linie ist klar: Wir müssen Versorgung sichern, Wartezeiten ernst nehmen und Bürokratie abbauen. Zugleich müssen wir die Ausgabenentwicklung der gesetzlichen Krankenversicherung in den Griff bekommen. Wer dauerhaft stabile Beiträge will, darf notwendige Strukturfragen nicht ausklammern. Psychotherapie ist ein wichtiger Teil der Versorgung, aber nicht der einzige Maßstab für die Reformfähigkeit unseres Gesundheitswesens.
