Wie stehen Sie zum Prüfverfahren?
Sehr geehrte Frau Borchardt,
ich möchte gerne wissen, was Sie (die CDU) davon abhält die AFD einem Prüfverfahren zu unterziehen. Mit dem Prüfen der Partei meine ich nicht das Verbieten, das wird ja gerne mal in einen Topf geworfen.
Mit freundlichen Grüßen
Silke G.
Ihre Unterscheidung zwischen einer Prüfung der AfD und einem tatsächlichen Parteiverbot ist berechtigt. Beides ist keineswegs dasselbe.
Zunächst möchte ich darauf hinweisen, dass die AfD bereits seit mehreren Jahren durch das Bundesamt für Verfassungsschutz beobachtet wird. Ihre Einstufung als rechtsextremistischer Verdachtsfall ist gerichtlich bestätigt. Das Verwaltungsgericht Köln hat im Februar 2026 allerdings die weitergehende Einstufung der gesamten Partei als gesichert rechtsextremistisch vorläufig untersagt. Das entsprechende Hauptsacheverfahren ist noch nicht abgeschlossen.
Eine staatliche Überprüfung findet also längst statt.
Wenn Sie eine zusätzliche Prüfung der Voraussetzungen für ein mögliches Parteiverbotsverfahren meinen, ist das eine andere Frage. Mein Parteikollege Hendrik Wüst, Ministerpräsident von Nordrhein-Westfalen, hat im September vorgeschlagen, eine gemeinsame Arbeitsgruppe von Bund und Ländern einzusetzen, die vorhandenen Erkenntnisse systematisch auswertet. Diese Prüfung soll ausdrücklich ergebnisoffen erfolgen. Sie sehen daran, dass es innerhalb der CDU durchaus unterschiedliche Auffassungen über das weitere Vorgehen gibt.
Wichtig ist allerdings eine rechtliche Besonderheit. Das Bundesverfassungsgericht kann nicht einfach mit einer unverbindlichen Prüfung der AfD beauftragt werden. Dafür sieht unser Grundgesetz kein eigenständiges Verfahren vor. Bundestag, Bundesrat oder Bundesregierung müssten vielmehr einen förmlichen Verbotsantrag stellen. Erst dann würde das Bundesverfassungsgericht entscheiden, ob die Voraussetzungen für ein Parteiverbot erfüllt sind.
Und genau an diesem Punkt bin ich zurückhaltend.
Ein solches Verfahren stellt einen erheblichen Eingriff in den demokratischen Parteienwettbewerb dar. Die rechtlichen Anforderungen sind bewusst sehr hoch. Das Bundesverfassungsgericht hat beispielsweise 2017 die Verfassungsfeindlichkeit der NPD festgestellt, ein Verbot aber dennoch abgelehnt, weil die Voraussetzungen dafür nicht vollständig erfüllt waren.
Deshalb halte ich es gegenwärtig nicht für richtig, einen Verbotsantrag gegen die AfD zu stellen. Das bedeutet ausdrücklich nicht, dass ich eine sorgfältige Prüfung vorhandener Erkenntnisse grundsätzlich ablehne.
Entscheidend ist für mich, dass eine solche Prüfung auf belastbaren Tatsachen beruht und nicht von vornherein auf ein bestimmtes politisches Ergebnis ausgerichtet wird. Sollten sich daraus tragfähige rechtliche Grundlagen für weitere Schritte ergeben, müssen diese selbstverständlich bewertet werden.
Unabhängig davon bleibt die politische Auseinandersetzung mit der AfD unsere Aufgabe. Wir müssen uns mit ihren Positionen auseinandersetzen und vor allem die Probleme lösen, die viele Menschen überhaupt erst dazu gebracht haben, sich von den etablierten Parteien abzuwenden.
