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Wie wird die Existenz der Halben Kassensitze in Anbetracht der drohenden Budgetierung geschützt werden?

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Simone Borchardt
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Frage von Michaela W. •

Wie wird die Existenz der Halben Kassensitze in Anbetracht der drohenden Budgetierung geschützt werden?

Sehr geehrte Frau Borchardt!
Ich führe eine Praxis mit einem 1/2 Sitz, auf den ich pro Woche 25-27 Patient*innen aus der GKV behandle. Noch völlig unklar scheint zu sein, ob ich nach einer Budgetierung noch 9, 12,5 oder 18 Patient*innen sehen dürfte. Damit bricht ein großer Teil meines verfügbaren therapeutischen Angebots weg (und natürlich auch meines Einkommens). Natürlich müssen wir alle sparen. Aber wie wollen Sie verhindern, dass die Reformpläne die Existenz von Praxen wie meiner und damit meine finanzielle Lebensgrundlage bedrohen? Zusätzlich bedeutet diese Maßnahme, dass zu den jetzt schon 7 bis 8 Menschen pro Woche, die erfolglos nach einem Therapieplatz bei mir anfragen, viele weitere ohne HIlfe zurückbleiben. Kurzfristig mögen diese Maßnahmen Ausgaben reduzieren, jedoch werden sie sehr schnell zu viel höheren Folgekosten wie Klinikaufenthalten, längerer AU's u. ä. führen. Wie rechnen Sie das ein? Mit freundlichen Grüßen aus PAF, Michaela W., Verhaltenstherapeutin

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Antwort von CDU

Vielen Dank für Ihre Nachricht und die sehr konkrete Schilderung Ihrer Situation. Ich nehme Ihre Sorge ernst, gerade weil es hier nicht um eine abstrakte Fachdebatte geht, sondern um die konkrete Frage, ob Praxen mit einem halben Kassensitz ihre Versorgung verlässlich fortführen können.

Ich will aber auch klar sagen: Ich kann Ihnen gegenwärtig nicht zusagen, dass Ihre Forderungen in der von Ihnen gewünschten Form umgesetzt werden. Das wäre unseriös. Die Frage, wie psychotherapeutische Leistungen künftig vergütet, begrenzt oder geschützt werden, ist Teil laufender politischer Verhandlungen und des parlamentarischen Verfahrens. Erst am Ende dieser Beratungen wird verbindlich feststehen, welche Regelungen tatsächlich gelten.

Richtig ist: Halbe Kassensitze sind ein fester Bestandteil der ambulanten Versorgungsstruktur. Sie sichern vielerorts Therapieangebote, die sonst nicht zur Verfügung stünden. Deshalb darf bei allen notwendigen Sparmaßnahmen nicht übersehen werden, dass rechnerische Begrenzungen in der Praxis sehr konkrete Folgen haben können, für Patientinnen und Patienten ebenso wie für die wirtschaftliche Tragfähigkeit einzelner Praxen.

Genauso richtig ist aber: Die gesetzliche Krankenversicherung steht vor erheblichen finanziellen Belastungen. Deshalb wird es nicht möglich sein, alle bestehenden Strukturen unverändert fortzuschreiben. Wer Beitragssätze stabilisieren will, muss auch über Ausgaben, Mengenentwicklungen und Steuerungsmechanismen sprechen. Das gilt nicht nur für die Psychotherapie, sondern für viele Bereiche der Gesundheitsversorgung.

Für mich ist entscheidend, dass am Ende keine Regelung entsteht, die Versorgung nur formal begrenzt, aber praktisch verschlechtert. Gerade bei psychischen Erkrankungen können Wartezeiten, Chronifizierung, längere Arbeitsunfähigkeit oder stationäre Behandlungen erhebliche Folgekosten auslösen. Solche Wirkungen müssen in der politischen Bewertung berücksichtigt werden.

Ich werde mich deshalb im weiteren Verfahren dafür einsetzen, dass die Auswirkungen auf halbe Kassensitze, auf bestehende Praxen und auf die tatsächliche Versorgungslage sorgfältig geprüft werden. Eine pauschale Zusage kann ich Ihnen nicht geben. Eine ernsthafte Prüfung und eine klare Abwägung zwischen Finanzierbarkeit, Versorgungssicherheit und Praxistauglichkeit dagegen schon.

 

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