Wird die Bundesregierung eine jährliche bundesweite Volksentscheide einführen, vor allem wo gerade die Regierung zurzeit sehr unbeliebt ist?
Sehr geehrte Frau Borchardt,
viele Menschen haben mittlerweile kein Vertrauen in die Regierung. Viele Menschen lehnen auch teils die Maßnahmen der Regierung ab und die Regierung wird scharf kritisiert. Viele Menschen fordern komplett andere Maßnahmen oder bestimmte Änderungen.
Z.B. hier: https://www.tagesschau.de/inland/deine-meinung-zaehlt-wohlstand-100.html
Auch in der Regierung bekommt man immer mehr mit, dass dort viel Streit herrscht. Beide Parteien haben komplett unterschiedliche Vorschläge.
Warum lässt man hier nicht das Volk abstimmen? Man kann doch dann bei einem Wahltermin dann einen bundesweiten Volksentscheid durchführen, wo die gefragtesten Themen/Petitionen kommen. Am besten dann einmal im Jahr, wo dann 5-7 Fragen stehen und dann mit JA, NEIN und ENTHALTEN ankreuzbar sind. Gerade hat diese Regierung nichts zu verlieren, sowas durchzusetzen.
https://www.mdr.de/nachrichten/deutschland/politik/direkte-demokratie-buergerrat-frieden-diplomatie-mdrfragt-ergebnis-100.html
Ich halte jährliche bundesweite Volksentscheide mit mehreren Ja-Nein-Fragen nicht für den richtigen Weg. Deutschland ist bewusst als parlamentarische Demokratie organisiert. Das Volk entscheidet regelmäßig in freien, gleichen und geheimen Wahlen darüber, wer Verantwortung übernehmen soll. Der Deutsche Bundestag berät Gesetze öffentlich, wägt Folgen ab, hört Sachverständige an, verändert Entwürfe im parlamentarischen Verfahren und trägt für Entscheidungen politische Verantwortung. Genau darin liegt der Kern repräsentativer Demokratie.
Wer zentrale politische Fragen regelmäßig aus dem Parlament herauslöst, schwächt diesen Kern. Dann stellt sich tatsächlich die Frage, wozu wir ein Parlament mit Abgeordneten, Ausschüssen, Anhörungen, Gesetzesfolgenabschätzung und parlamentarischer Kontrolle noch brauchen. Politik besteht nicht aus isolierten Ja-Nein-Entscheidungen, sondern aus Zielkonflikten. Eine Steuerentlastung kann gewollt sein, muss aber finanziert werden. Eine neue Sozialleistung kann sinnvoll erscheinen, hat aber Auswirkungen auf Beiträge, Haushalt und künftige Generationen. Eine sicherheitspolitische Entscheidung kann populär oder unpopulär sein, sie muss aber rechtlich, finanziell und außenpolitisch verantwortbar bleiben.
Das Grundgesetz sieht bundesweite bindende Volksentscheide nur in sehr engen Ausnahmefällen vor, insbesondere bei der Neugliederung des Bundesgebietes und bei einer neuen Verfassung. Eine allgemeine Volksgesetzgebung auf Bundesebene gibt es nicht. Die Wissenschaftlichen Dienste des Bundestages stellen ausdrücklich fest, dass das Grundgesetz oder einfache Gesetze auf Bundesebene, abgesehen von diesen besonderen Fällen, keine direkte Mitentscheidung der Bürger vorsehen.
Eine solche Änderung ließe sich auch nicht einfach politisch „durchsetzen“. Sie würde eine Änderung des Grundgesetzes voraussetzen. Dafür braucht es hohe verfassungsrechtliche Hürden. Das ist kein Zufall, sondern Schutzmechanismus. Grundrechte, Minderheitenschutz, Haushaltsverantwortung, internationale Verpflichtungen und die Stabilität des Staates dürfen nicht von kurzfristigen Stimmungen abhängig gemacht werden. Ein Bundestagsgutachten zur direkten Demokratie weist darauf hin, dass direktdemokratische Verfahren auf Bundesebene nicht durch einfache Bundesgesetze eingeführt werden könnten, sondern eine Verfassungsänderung erforderlich wäre.
Ich widerspreche auch der Annahme, eine unbeliebte Regierung habe „nichts zu verlieren“, wenn sie solche Abstimmungen einführt. Demokratie ist keine Momentaufnahme der Unzufriedenheit. Gerade in schwierigen Zeiten braucht ein Land verlässliche Verfahren, Verantwortlichkeit und Entscheidungsfähigkeit. Wenn politische Entscheidungen jedes Jahr in mehreren Einzelabstimmungen zur Disposition gestellt würden, entstünde nicht automatisch mehr Vertrauen, sondern häufig mehr Zuspitzung, mehr Kampagnenpolitik und mehr Vereinfachung.
Hinzu kommt ein praktisches Problem: Komplexe Gesetzgebung lässt sich selten seriös auf fünf bis sieben Fragen mit „Ja“, „Nein“ und „Enthaltung“ reduzieren. Wer formuliert die Fragen? Wer entscheidet, welche Petitionen auf den Stimmzettel kommen? Wer prüft die finanziellen Folgen? Was passiert, wenn sich mehrere Abstimmungsergebnisse widersprechen? Wie wird verhindert, dass finanzstarke Akteure, organisierte Interessen oder ausländische Desinformationskampagnen die öffentliche Stimmung dominieren? Diese Fragen sind nicht theoretisch. Sie betreffen die Funktionsfähigkeit eines Staates mit über 80 Millionen Menschen, föderaler Ordnung, europäischer Einbindung und internationalen Verpflichtungen.
Das bedeutet nicht, dass Bürgerbeteiligung unwichtig wäre. Im Gegenteil. Petitionen, Anhörungen, Bürgerdialoge, kommunale Bürgerentscheide, Volksentscheide auf Landesebene und regelmäßige Wahlen sind wichtige Instrumente demokratischer Willensbildung. Auch Kritik an Regierungshandeln ist legitim und notwendig. Aber Kritik ersetzt keine belastbare Entscheidungsarchitektur.
Meine Position ist daher klar: Mehr Beteiligung ja, aber nicht durch ein jährliches bundesweites Abstimmungsformat, das parlamentarische Verantwortung durch Momententscheidungen ersetzt. Deutschland braucht nicht weniger Parlamentarismus, sondern bessere politische Arbeit, klare Entscheidungen, nachvollziehbare Begründungen und Abgeordnete, die für ihre Entscheidungen einstehen.
