Seit sechs Monaten hat das Studierendenwerks Hamburg keinen Geschäftsführer. Wie viel Geld sparte dadurch das Studierendenwerks? Braucht das Studierendenwerks überhaupt einen Geschäftsführer?
Geschäftsführer des Studierendenwerks Hamburg beendet erfolgreich seine Amtszeit –
Übergabe in gegenseitigem Einvernehmen eingeleitet
https://www.stwhh.de/fileadmin/user_upload/STW_Hamburg/__Downloads/Presse/Pressemitteilungen/PM_2025/PM_GF_beendet_erfolgreich_Amtszeit_2025_09_08.pdf
Sehr geehrter Herr U.,
herzlichen Dank für Ihre Anfrage.
Das Studierendenwerk Hamburg ist kein öffentliches Unternehmen der Freien und Hansestadt Hamburg und steht auch nicht in deren Eigentum. Die Bestellung der Geschäftsführung erfolgt durch das Studierendenwerk selbst, konkret durch den Aufsichtsrat.
Derzeit wird das Studierendenwerk von einer kommissarischen Geschäftsführerin geleitet. Die Aufgaben der Geschäftsführung werden also weiterhin wahrgenommen. Vor diesem Hintergrund sind mögliche Einsparungen, wenn überhaupt, nur sehr begrenzt zu erwarten. Die kommissarische Geschäftsführung erhält für die Wahrnehmung dieser Aufgaben eine nach dem Tarifvertrag vorgesehene übliche Entschädigung.
Unabhängig davon benötigt das Studierendenwerk selbstverständlich eine Geschäftsführung. Sie ist für die rechtliche Vertretung, die wirtschaftliche Steuerung und den laufenden Betrieb verantwortlich. Eine kommissarische Lösung kann dies vorübergehend sicherstellen, ersetzt aber keine dauerhafte Besetzung.
Mit freundlichen Grüßen,
Sina Imhof
