Frage an Ska Keller bezüglich Verbraucherschutz

Ska Keller, Bild: Dominik Butzmann
Ska Keller
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Christoph K. •

Frage an Ska Keller von Christoph K. bezüglich Verbraucherschutz

Sehr geehrte Frau Keller,

zum 21.12.2012 sollen Unisex Tarife im Versicherungswesen eingeführt werden. Dies führt dazu das sich die Beiträge erhöhen. (mal für Männer, mal für Frauen) Wieso wird hier Ungleiches gleich behandelt? Es gibt viele Dokumentationspflichten und Statistiken auf Bundes- und EU-Ebene. Gerade hier ist eine Differenzierung nach Geschlecht speziell gewünscht. Ebenso öffnet sich eine Gerechtigkeitslücke im Bezug auf die Eintrittsaltergrenzen zur Rente bzw. Pension.
Hier ist auf EU Ebene noch keine Unisex Regelung getroffen.

Gibt es Bestrebungen für Unisex Regelungen im Bereich des Renteneintrittsalters/Pensionseintrittsalters?

Wie werden die Bürokratiekosten für die Einführung der Unisextarife gedämpft. Die Mehrkosten hierfür wird nach Aussage des GdV (Gesamtverband der Versicherungswirtschaft) der Verbraucher zahlen.

Mit freundlichen Grüßen

C. Kulm

Ska Keller, Bild: Dominik Butzmann
Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr Kulm,

vielen Dank für ihre Anfrage.

Das Thema einer Gleichstellung von Mann und Frau in Bezug auf Versicherungstarife steht schon seit langer Zeit auf der Agenda der EU-Kommission. Wir befürworten dieses Vorhaben.

Auch wenn Sie schreiben "Ungleiches gleich behandeln" sind wir der Auffassung, dass niemand aufgrund seines Geschlechtes benachteiligt oder bevorzugt werden sollte. Als Solidargemeinschaft kann die Gesellschaft Versicherungsrisiken gemeinsam schultern. Weder Männer noch Frauen können an ihrer statistisch unterschiedlichen Lebenserwartung oder einem anderweitig verschiedenen, versicherbaren Risiko etwas ändern.

Zu den Kosten: Richtig ist, dass manche Versicherungen für Frauen teurer würden, andere für Männer. Ebenso würden allerdings manche Versicherungen günstiger - insgesamt ein Nullsummenspiel. Wie Versicherungsunternehmen bei der Umstellung der Tarife unterstützt werden können, ist derweil noch nicht geklärt. Wie genau die Richtlinien letzten Endes aussehen werden, wird sich erst im Laufe des Jahres zeigen.

Die Regelung des Renteneintrittsalters liegt nicht im Kompetenzbereich der Europäischen Union und wird von den Mitgliedstaaten individuell festgesetzt.

Vielen Dank für ihr Interesse und Entschuldigen Sie bitte, dass wir Sie so lange auf eine Antwort haben warten lassen.

Mit freundlichen Grüßen,

Ska Keller & Team

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