Frage an Ska Keller bezüglich Menschenrechte

Ska Keller, Bild: Dominik Butzmann
Ska Keller
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Christiane H. •

Frage an Ska Keller von Christiane H. bezüglich Menschenrechte

ich bitte um Info welche Position die Grünen zum Thema "Sterbehilfe" (siehe Urteil des Bundesverfassungsberichts im Februar 2020) einnehmen.

Ist es beabsichtigt, einer Ausführung des Gesetzes zuzuarbeiten oder soll die Verzögerungs- bzw. Ignoriertaktik von Herrn Spahn weitergeführt werden?

Dies frage ich Sie als fitte und gesunde 68jährige, die sich um ihre selbstbestimmte Zukunft im Alter große Sorgen macht.

Über Ihre aussagefähige Rückmeldung würde ich mich sehr freuen.

Mit freundlichem Gruß

Christiane Herrmann

Ska Keller, Bild: Dominik Butzmann
Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrte Frau H.,

vielen Dank für Ihre Zuschrift. 

Das Thema Sterbehilfe ist naturgemäß hochkomplex, da dies einerseits die Fragen der Selbstbestimmung, andererseits aber auch Fragen der Ethik und für manche Menschen der Religion betrifft. 

Grundsätzlich ist dies jedoch ein politisches und rechtliches Thema, das ausschließlich auf der Ebene der Mitgliedsstaaten der Europäischen Union und somit nicht im Europäischen Parlament diskutiert wird - auch wenn diese Fragen die europäischen Menschenrechtskonvention berühren. 

Das Bundesverfassungsgericht sah 2020 die Strafbarkeit der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung als verfassungswidrig an. Das allgemeine Persönlichkeitsrecht umfasse auch das Recht auf selbstbestimmtes Sterben. Dieses Recht schließe die Freiheit ein, sich das Leben zu nehmen und hierbei auf die freiwillige Hilfe Dritter zurückzugreifen. Die aktive Sterbehilfe (Tötung auf Verlangen) bleibt in Deutschland verboten. Das Bundesverfassungsgericht hat dem Gesetzgeber frei gelassen, eine gesetzliche Regelung zu treffen. Für den Fall, dass der Bundestag ein Gesetz verabschiedet, sind im Beschluss des BVerfG neben klaren Vorgaben (z.B. Voraussetzung freier Wille) auch weitere Anregungen für eine Neuregelung gegeben.

Wie bei vielen anderen bio-/medizinethischen Themen gibt es auch beim assistierten Suizid keine einheitlichen Fraktionspositionen.

Es haben sich inzwischen drei Gruppen von Abgeordneten zusammengefunden. Im April 2021 lagen zwei Gesetzentwürfe und ein Eckpunktepapier vor. In der Orientierungsdebatte im Bundestag wurde sehr intensiv darüber beraten, wie Selbstbestimmung gesichert, der freie Wille festgestellt und Druck oder Missbrauch verhindert werden können. Debattiert wurde, welche individuellen und gesellschaftlichen Implikationen sich aus den Vorschlägen ergeben, ob und wenn ja welche Beratungs- und Unterstützungsangebote etabliert werden sollen und was an Rahmenbedingen wie der Suizidprävention und der Palliativversorgung hilfreich ist. Kontrovers diskutiert wurde, ob ein Verbot mit Ausnahmen im Strafrecht angestrebt oder bewusst darauf verzichtet werden soll.

Aufgrund der Komplexität und nur einem bereits eingebracht Gesetzentwurf wurde zwischen den Fraktionen des Bundestags verabredet, die Beratungen im Bundestag erst in der Ende 2021 beginnenden Wahlperiode fortzusetzen.

Zu weiteren, detaillierteren Auskünften kann Ihnen die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Bundestag weiterhelfen. Ich verweise dazu auf diese Bundestagsrede von Renate Künast: www.gruene-bundestag.de/parlament/bundestagsreden/suizidhilfe 

Mit besten Grüßen

Ihre Ska Keller

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