Wird es eine langfristige Homeoffice-Lösung für Grenzgänger/-pendler zwischen Deutschland und Österreich geben?

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Ska Keller
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Katrin W. •

Wird es eine langfristige Homeoffice-Lösung für Grenzgänger/-pendler zwischen Deutschland und Österreich geben?

Sehr geehrte Frau Keller,
die Sonderregelung zwischen einigen EU-Staaten, die mehr Homeoffice für Grenzgänger/Grenzpendler während der Pandemie ermöglichte, läuft Ende Juni 2022 aus. Es scheint, dass sich die Schweiz zusammen mit DE und FR um eine langfristige Lösung kümmert. Zum einen wurde die Vereinbarung um ein weiteres halbes Jahr verlängert, zum anderen laufen Gespräche zu einer langfristigen Lösung. Ich arbeite bei einer österreichischen Firma, die ihren Mitarbeitern mit Wohnsitz in Ö 100% Homeoffice ermöglicht. Auf Grund der EU Regelung zur Sozialversicherung, können Grenzgänger/-pendler die in Deutschland wohnen nur maximal 20 bzw. 25% home office machen. Gibt es ein Bestreben dieses Gesetz anzupassen um Grenzgängern/Grenzpendler mehr home office zu ermöglichen? Wie lange wird so ein Entscheidungsprozess + Gesetzesänderung in etwa dauern?

Vielen Dank!

Mit freundlichen Grüßen

Katrin. W.

Ska Keller, Bild: Dominik Butzmann
Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrte Frau W.,

vielen Dank für Ihre Frage. Das Thema Homeoffice - oder auch Telearbeit genannt - ist nicht zuletzt durch die Corona-Pandemie extrem wichtig geworden.

Gemäß Artikel 45 des Vertrags über die Funktionsweise der Europäischen Union dürfen EU-Bürgerinnen und ‐Bürger in einem anderen Mitgliedstaat arbeiten und werden beim Zugang zur Beschäftigung, bei Gehältern und Arbeitsbedingungen (darunter Telearbeit) und Entlassungen sowie in allen anderen sozialen und steuerlichen Angelegenheiten genauso behandelt wie Staatsangehörige des betreffenden Mitgliedstaats.

Darüber hinaus ist die Ermittlung der geltenden Sozialgesetzgebung für Personen, die in zwei oder mehr Mitgliedstaaten eine Beschäftigung ausüben, in Artikel 13 der Verordnung 883/2004 und Artikel 14 der Verordnung 987/2009 festgelegt[1]. Gemäß diesen Rechtsvorschriften können solche Beschäftigte unter bestimmten Bedingungen[2] den Rechtsvorschriften ihres Wohnsitzlandes unterliegen. Wenn Arbeitgeber diese Bedingungen einhalten, kann dies in manchen Fällen zu einer unterschiedlichen Behandlung von inländischen und ausländischen Beschäftigten führen. Dies ist mit dem EU-Recht vereinbar, wenn es dem Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer dient.

Nach unseren Informationen arbeitet die Europäische Kommission bei der Erstellung von Leitlinien betreffend die Auswirkungen eines Anstiegs der Telearbeit für einige mobile Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit den nationalen Behörden zusammen und erörtert stabile und langfristige Lösungen für die grenzüberschreitende Telearbeit, damit bestimmte Kategorien von Arbeitnehmern nicht durch die Sozialversicherungsvorschriften in ihren Ansprüchen auf Telearbeit eingeschränkt werden.

Zur Dauer kann ich Ihnen leider keine genaue Antwort liefern. Dennoch habe ich die Hoffnung, dass die jetzige Kommission die Situation erkannt und bei den Mitgliedsstaaten auf eine schnelle Lösung dringen wird.

Mit besten Grüßen

Ihre Ska Keller

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