Frage an Sönke Rix bezüglich Finanzen

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Sönke Rix
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Frage von Rainer L. •

Frage an Sönke Rix von Rainer L. bezüglich Finanzen

Beiträge aus Kapitalleistung für vor dem 01.01.2004 abgeschlossene Verträge zu Versorgungszusagen zur Rentenversicherung

Sehr geehrter Herr Abgeordneter,

Im März 2003 habe ich eine “Versorgungszusage zur Rentenversicherung“ bei der Allianz Pensionskasse als zusätzliches Standbein für die Altersversorgung abgeschlossen.

Diese Versicherung kam im März 2011 zur Auszahlung. Hierbei handelt es sich um Zahlungen an eine Pensionskasse die aus Gehaltsbestandteilen oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze zur Krankenversicherung geleistet wurden und somit niemals Beitragspflichtig waren. Aus meiner Sicht lohnte sich diese betriebliche Altersversorgung primär aus Gründen der Einsparung von steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Entgeltanteilen, die ich ansonsten an den Fiskus abzuführen hätte.

Mit dem zum 1. Januar 2004 in Kraft getretenen GKV-Modernisierungsgesetz (GMG) wurde die Pflicht zur Zahlung von Krankenversicherungs- und Pflegebeiträgen auf die betriebliche Altersversorgung eingeführt. Diese gesetzliche Änderung wurde heimlich, still und leise beschlossen und ein Bestandsschutz für ältere Verträge nicht berücksichtigt.

Im Juni 2011 bekam ich einen Beitragsbescheid über Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung aus einer Kapitalleistung. Diese Maßnahme trifft nur gesetzlich versicherte, die für ihr Alter vorsorgen wollen.

Ich bin über diese Maßnahme sehr verärgert, denn damit ist das ursprüngliche Ziel, meine Altersversorgung zu verbessern, durch die fälligen Beiträge komplett hinfällig geworden. Hätte ich dieses Wissen bereits im März 2003 gehabt, hätte ich diese Vorsorgemaßnahme gar nicht abgeschlossen.

Mir ist bewusst, dass es mittlerweile hierzu diverse Gerichtsurteile gibt, die die Gesetzesänderung stützen. Trotzdem interessiert mich Ihre persönliche Meinung zu diesem Thema, womit meines Erachtens eine Unrechtbehandlung der Versicherten vorliegt.
Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen.

Mit freundlichen Grüßen
Rainer Lüthje

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Sehr geehrter Herr Lüthje,

zu Ihrer aktuellen Rentensituation kann und werde ich mich nicht äußern. Dafür bitte ich um Verständnis. Ebenso war ich 2003 auch noch nicht Mitglied des Bundestages. Darum kann ich Ihnen auch nichts zu den damaligen Beratungsverläufen und einer Nicht-Berücksichtigung von Altverträgen sagen. Eines ist allerdings sicher: Gesetze werden nie "heimlich, still und leise beschlossen". Jedem Gesetz und jeder Gesetzesänderung geht ein manchmal monatelanges Verfahren voraus, in dem sowohl sämtliche Fach-Arbeitsgruppen, der Fachausschuss - und auch noch mitberatende Ausschüsse - und der Deutsche Bundestag beteiligt sind. Oft finden gerade zu den Themen Rente und Sozialversicherung auch noch öffentliche Anhörungen statt. Diese werden von den interessierten Vereinen und Verbänden (aber auch z.B. Versicherungsgesellschaften) aufmerksam begleitet und zumeist auch kommentiert. In einem gebe ich Ihnen allerdings recht: Beim GMG war die Beratungszeit mit einem Monat wirklich knapp. Umso heftiger war allerdings damals die öffentliche Diskussion.

Grundsätzlich, und ohne die Art ihrer Rentenversicherung zu kennen, bin ich der Auffassung, dass Erträge aus unversteuertem Einkommen versteuert werden sollen.

Mit besten Grüßen
Sönke Rix

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