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Wie wäre die Entscheidung, Therapiestunden zu deckeln angesichts des offensichtlichen Versorgungsmangels und des steigenden Bedarfs an psychotherapeutischer Hilfe überhaupt noch zu rechtfertigen?

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Sören Bartol
SPD
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Frage von Timm G. •

Wie wäre die Entscheidung, Therapiestunden zu deckeln angesichts des offensichtlichen Versorgungsmangels und des steigenden Bedarfs an psychotherapeutischer Hilfe überhaupt noch zu rechtfertigen?

Sehr geehrter Herr Bartol,

mit Fassungslosigkeit verfolge ich die Diskussionen über weitere Einschränkungen der psychotherapeutischen Versorgung. Nachdem die Honorare niedergelassener Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten bereits um 4,5 % gekürzt wurden, wird nun auch eine Deckelung der wöchentlichen Therapiesitzungen erwogen.

Schon heute reichen Therapieplätze für den bestehenden Bedarf nicht aus. Die Nachfrage steigt stetig, während die vorhandenen Kapazitäten vielerorts bereits ausgeschöpft sind. Eine Begrenzung der Therapiesitzungen würde die Versorgungslage in einen krisenhaften Zustand treiben, u.a. unzumutbare Wartezeiten und notwendige Behandlungen verzögern oder verhindern.

Die Folgen träfen Betroffene und damit Beitragszahler und bedeuten langfristig auch höhere Kosten durch Krankheitsausfälle, Chronifizierung und stationäre Behandlungen.

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Antwort von SPD

Sehr geehrter Herr G.,

haben Sie Dank für Ihre Frage. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung, welcher am Freitag vom Bundestag verabschiedet wurde, verfolgt das Ziel der Stabilisierung der Finanzsituation der gesetzlichen Krankenversicherung, da die Ausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung seit Jahren deutlich stärker steigen als ihre Einnahmen. Das im Gesetzentwurf vorgesehene Maßnahmenpaket zur Rückkehr zu einer einnahmeorientierten Ausgabenpolitik ist daher unerlässlich, um für Beitragssatzstabilität Sorge zu tragen.

Die Versicherten und alle Akteure im Gesundheitswesen müssen hierzu ihren Beitrag leisten. Gleichzeitig müssen sich die Patientinnen und Patienten darauf verlassen können, dass ihre Versorgung auch in einer Phase der Konsolidierung der gesetzlichen Krankenversicherung sichergestellt ist. Dies gilt insbesondere für die vulnerable Gruppe der psychisch Kranken. Psychische Erkrankungen gehören zu den häufigsten Ursachen für lange Krankheitsausfälle. Die Zahl der Betroffenen steigt stetig. Einschränkungen in der Versorgung würden zu erheblichen finanziellen Mehrbelastungen der Solidargemeinschaft der gesetzlich Versicherten in der Zukunft führen. Eine kontinuierliche Versorgung ist daher entscheidend.

Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung am letzten Freitag auf, Regelungen für den Bereich der Psychotherapie vorzulegen, welche die Versorgungskontinuität begonnener Behandlungen über den 31.12.2026 bis zum Abschluss der Behandlung sicherstellen, die Ausnahmefälle für extrabudgetäre Vergütung bei Leistungen der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten und der Fachtherapeuten für Kinder und Jugendliche, sowie für Behandlungen von schwer psychisch kranken Versicherten entsprechend der KSVPsych-Richtlinien und von als dringlich festgelegten Fällen vorsehen, die den Gemeinsamen Bundesausschuss beauftragen, bis spätestens zum 31. Dezember 2026 eine Regelung zur Feststellung der Dringlichkeit einer Behandlung im Rahmen der psychotherapeutischen Sprechstunde zu erarbeiten und zu definieren. 

Die Koalition aus SPD und CDU wird sich mit diesem Themenkomplex also weiter intensiv beschäftigen.

Mit freundlichen Grüßen

Sören Bartol

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