Frage an Stefan Engstfeld bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

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Stefan Engstfeld
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Frage von Cornelia T. •

Frage an Stefan Engstfeld von Cornelia T. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Guten Tag Herr Engstfeld,

mit Erschrecken habe ich das Abstimmungsverhalten der Grünen bei der Diätenerhöhung zur Kenntnis genommen. Seit Jahrzehnten bin ich treue Grünen-Wählerin und fühlte mich bisher auch immer gut vertreten. Aber spätestens mit dieser Abstimmung bin ich nun überzeugt, dass die Grünen sich nicht mehr von den anderen etablierten Parteien unterscheiden und die Grünen-Politiker sich zu allererst selbst die Nächsten sind und locker bei dem Selbstbedienungsverein mitmachen, während die Zukunft der Bürger immer unsicherer wird.

Können Sie mir Ihr JA zur Diätenerhöhung so erklären, dass ich als normale Angestellte mit normalem Gehalt und entsprechenden Rentenaussichten es auch nachvollziehen kann und sagen kann "ja, ist o.k."?

Ich bin gespannt auf Ihre Antwort.

Mit freundlichen Grüßen
Cornelia Triebe

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Liebe Cornelia Triebe,

vielen Dank für Ihre Frage. Zunächst möchte ich betonen, dass die Grünen-Politiker sich nicht zu allererst selbst die Nächsten sind und locker bei dem Selbstbedienungsverein mitmachen, während die Zukunft der Bürger immer unsicherer wird. Das ist falsch. Niemand von den Grünen macht sich die Tasche voll und denkt nur an sich.

Ich möchte noch einmal den Versuch unternehmen, Ihnen zu verdeutlichen, warum ich und alle Grünen Parlamentarier nach langer und intensiver Diskussion dem Gesetz zugestimmt haben:

Die Abgeordneten im Landtag von NRW sind im Durchschnitt 49 Jahre alt und üben 11 Jahre lang das Mandat aus. Mit der beschlossenen Erhöhung erhalten die Abgeordneten mit 65 Jahren dann nach 10 Jahren Mitgliedschaft im Parlament einen Versorgungsbetrag von 1.251 €. Das liegt etwas unter dem Renten Anspruch eines Studienrats (A 13) den dieser im gleichen 10 jährigen Zeitraum in einer Höhe von
1.324,89 €/monatlich erwirbt. Die Altersregelung ist damit um 40 % gegenüber dem alten Abgeordnetenrecht gekürzt und tritt 10 Jahre später als im alten Abgeordnetengesetz geregelt ein. Für jemanden, der mit 60 aus dem Parlament ausscheidet und keine neue Tätigkeit findet gibt es einen Abzug von 21 % von den 1251 €.

Angepasst wird mit dem neuen Gesetz der Pflichtbeitrag zum 2005 neu gegründeten und im Aufbau befindlichen Versorgungswerk der Abgeordneten. Nach wie vor ist damit die Altersversorgung in Nordrhein-Westfalen im Verhältnis zu anderen vergleichbaren Parlamenten (Hessen, Bayern, Bundestag, Baden-Württemberg, Niedersachsen, Sachsen) am niedrigsten.

Mit der Einführung des Versorgungswerkes wurde 2005 die staatlich garantierte Altersversorgung der Abgeordneten abgeschafft. Ziel der Politik war es, die als zu hoch empfundene staatliche Altersversorgung der Abgeordneten in ein Versorgungswerk zu überführen und um 40 % zu kürzen.

Ich halte es für wichtig, dass wir kein Parlament haben, das sich nur aus Mitgliedern des öffentlichen Dienstes mit Rückkehrrecht in ihre alten Tätigkeiten rekrutiert. Wir wollen lebens- und berufserfahrene Abgeordnete, die für eine begrenzte Zeit ein Mandat übernehmen und dafür ihre eigenen beruflichen Laufbahnen unterbrechen bzw. verlassen.
Wenn ich aber Abgeordnete möchte, die bereit sind, mit 45 Jahren für 10 Jahre in ein Parlament zu gehen und dafür ihre berufliche Selbständigkeit oder ihre Karriere in ihrem ausgeübten Beruf aufzugeben oder zu unterbrechen, muss ich ihnen auch eine entsprechende angemessene Sicherheit geben. Abgeordnete haben anders als viele andere Beschäftigte sehr kurze Kündigungsfristen. Ein am Wahlabend nicht gewonnenes Direktmandat oder ein nicht ausreichender Listenplatz bedeuten den sofortigen Verlust des Arbeitsplatzes. Wenn der durchschnittliche Abgeordnete mit 45 in den Landtag eintritt und dort im Schnitt 11 Jahre verbleibt, bedeutet es ein erhebliches Risiko, mit Mitte oder Ende 50 wieder in den Arbeitsmarkt zu gehen oder eine aufgegebene Selbständigkeit wieder aufzunehmen.

Dazu kommt: Der Ministerpräsident/die Ministerpräsidentin muss in NRW nach der Verfassung aus den Reihen der Abgeordneten gewählt werden. In der Praxis rekrutieren sich auch wesentliche Teile der Regierung aus dem Parlament. Insofern sind die Qualifikationsanforderungen an die Abgeordneten des NRW Landtags sehr hoch und auch der Verantwortungsbereich NRW ist größer als die meisten selbstständigen EU-Staaten.

Die Stellungnahmen der zur Anhörung über das Abgeordnetengesetz eingeladenen Sachverständigen beinhalteten zu dieser Frage sehr unterschiedliche, zum Teil erheblich neben der Realität liegende Aussagen. Prof. von Arnim hält das NRW-Parlament für ein Halbtagsparlament. Das hat mit meiner Arbeitsrealität von durchschnittlich 70 Arbeitsstunden je Woche nichts zu tun.

Ich hoffe ich habe etwas besser verständlich machen können, warum ich das Gesetz mittrage.

Herzliche Grüße
Stefan Engstfeld

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