Werden Sie sich dafür einsetzen, dass unsere Landesregierung eine Bundesratsinitiative zur Prüfung eines AfD-Verbots unterstützt? Wenn ja, wie? Wenn nein, warum nicht?

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Stefan Engstfeld
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Frage von Angelica G. •

Werden Sie sich dafür einsetzen, dass unsere Landesregierung eine Bundesratsinitiative zur Prüfung eines AfD-Verbots unterstützt? Wenn ja, wie? Wenn nein, warum nicht?

Ergänzend sei angemerkt, dass das Deutsche Institut für Menschenrechte die Voraussetzungen für ein Verbot der AfD als erfüllt sieht. Zudem haben 300.000 verifizierte Personen auf der Plattform innn.it für eine Prüfung eines AfD-Verbots gestimmt.

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Sehr geehrte Frau G.,

die Wahlergebnisse der AfD bei den jüngsten Wahlen in Bayern und Hessen sowie die anhaltend hohen Umfrageergebnisse erfüllen mich mit großer Sorge. Diese Landtagswahlen zeigen, dass die AfD in der aktuellen Stimmungslage auch Wahlerfolge auf Landesebene im Westen erzielen kann und eben kein auf die ostdeutschen Bundesländer beschränktes Phänomen ist. Dass es sich bei der AfD um eine rechtsextreme Partei handelt, ist schon lange vor den jüngsten Parteitagen, die eine Wahlliste mit rechtsextremen Kandidat*innen zur Europawahl aufgestellt haben, deutlich zu erkennen gewesen. Die AfD hetzt gegen gesellschaftliche Minderheiten und verbreitet antisemitische und rassistische Verschwörungserzählungen. Traurigerweise müssen wir feststellen, dass die Anhänger*innen der AfD sich nicht trotz, sondern auch wegen der rechtsextremen und menschenverachtenden Inhalte für die AfD entscheiden. Alle Demokratinnen und Demokraten stehen in der Pflicht, menschenverachtenden und demokratiefeindlichen Äußerungen zu widersprechen und sich klar von der AfD abzugrenzen.

Das Parteienverbot ist eines der Instrumente unserer wehrhaften Demokratie, die die Mütter und Väter des Grundgesetzes als Lehre aus der Zeit des NS-Regimes im Grundgesetz verankert haben. Zurecht sind hieran aber hohe Hürden gesetzt. Verboten werden können Parteien, die die freiheitlich demokratische Grundordnung abschaffen wollen. Über das Verbot entscheidet das Bundesverfassungsgericht. Den Verbotsantrag können nur die drei Verfassungsorgane Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung stellen. Für einen Verbotsantrag reicht es allerdings nicht aus, dass sich eine Partei gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung äußert. Es muss auch nachgewiesen werden, dass die Partei in aggressiv-kämpferischer Weise gegen sie vorgeht, nicht nur einzelne Mitglieder.

Dass die AfD die Grundwerte unserer Demokratie ablehnt, zeigt sie deutlich. Von der AfD geht eine ernstzunehmende Gefahr für unsere Gesellschaft aus. Es ist zu befürchten, dass die rassistischen Äußerungen der AfD als Legitimation für Gewalt angesehen werden können. Deshalb sollten die Verfassungsschutzbehörden die AfD als gesichert rechtsextreme Bestrebung beobachten. Auch wir und viele gesellschaftliche Organisationen werden die Entwicklung der AfD weiterhin sehr genau beobachten. Ein Parteiverbot ist allerdings zurecht an sehr hohe Hürden gebunden - ein Scheitern könnte die AfD sogar stärken.

Klar ist, dass das Verbot einer rechtsextremen Partei oder Organisation nicht die Ideologie verbieten kann. Deshalb bleibt die Auseinandersetzung in unserer Gesellschaft mit menschenverachtenden Einstellungen sowie die Solidarität mit Betroffenen von Diskriminierung und rechter Gewalt so wichtig. Alle Demokrat*innen sind aufgefordert, sich entschieden gegen die AfD zu stellen. Es braucht das zivilgesellschaftliche Engagement für unsere Demokratie. Ihre Anfrage betrachte ich als Teil dieses zivilgesellschaftlichen Engagements und freue mich, dass Sie sich an dieser und vermutlich auch an anderer Stelle für unsere Demokratie einsetzen. Daher meinen ausdrücklichen Dank für Ihre Anfrage!

Mit freundlichen Grüßen

Stefan Engstfeld

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