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Antwort 07.04.2025 von Stefan Evers CDU
Die Senatsverwaltung für Finanzen ist gleichzeitig als Beteiligungsverwaltung des Landes Berlin zuständig dafür, die Gesellschafterfunktion für unsere landeseigenen Unternehmen wahrzunehmen. Damit einher geht für mich von Amts wegen die Wahrnehmung verschiedener Aufsichtsratsfunktionen, teilweise sogar in Gesetzen verankert.
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