Frage an Stefan Gelbhaar bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

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Stefan Gelbhaar
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Monika N. •

Frage an Stefan Gelbhaar von Monika N. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Wieso soll einer - der Demokratie und Zivilgesellschaft dienenden Petitionsplattform - wie "Change.org" die Gemeinnützigkeit aberkannt werden, während hingegen es möglich ist, dass Unternehmen wirklich jede Ausgabe ihrer Lobbyarbeit - in zumeist nicht unerheblicher Höhe - von der Steuer absetzen können?

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrte Frau N.,

vielen Dank für Ihre Frage.

Die derzeitige Entwicklungen im Gemeinnützigkeitsrecht verfolge ich und Bündnis 90/Die Grünen mit großer Sorge. Wir finden es bedenklich, dass immer mehr Organisationen von der Aberkennung der Gemeinnützigkeit bedroht sind und ihre wichtige zivilgesellschaftliche Arbeit dadurch erschwert wird. Besonders besorgniserregend finden wir die Einflussnahme der Politik auf die Entscheidung der Finanzämter über den Entzug des Gemeinnützigkeitsstatus.

Ziel von Gesetzgebung und Politik muss es sein, die erforderliche Rechtssicherheit und Gleichbehandlung verschiedener zivilgesellschaftlicher Akteure sicherzustellen. So stärken wir die Möglichkeiten für Bürgerinnen und Bürger, sich für das Gemeinwohl zu engagieren und die Vielfalt der zivilgesellschaftlichen Organisationen. Aus diesem Grunde hat meine Fraktion die Bundesregierung aufgefordert sich jedem Versuch der politischen Einflussnahme auf die Entscheidungen der Finanzämter, mit dem Ziel die Arbeit bestimmter gemeinnützige Organisationen in ihrer Arbeit zu beschränken, entgegenzustellen. Den Antrag "Gemeinnützigkeit braucht Rechtssicherheit statt politischer Willkür" finden Sie hier http://dip21.bundestag.btg/dip21.web/searchProcedures/simple_search_list.do?selId=243777&method=select&offset=0&anzahl=100&sort=3&direction=desc. Ebenso müssen die bestehenden Unsicherheiten für gemeinnützige Organisationen durch eine Modernisierung des Katalogs an förderfähigen Zwecken in der Abgabenordnung sowie durch die Bildung einer Bundesbehörde, die für Fragen der Gemeinnützigkeit zuständig ist, abgebaut werden.

Mit der steuerlichen Behandlung sprechen Sie einen sehr guten Punkt an. Auch Wirtschaftsverbänden ist es beispielsweise gestattet, Einfluss auf die politische Willensbildung zu nehmen und sogar bis zu einem gewissen Umfang an Parteien zu spenden. Gleichzeitig sind sie aber von der Körperschaftsteuer befreit und die Mitgliedsunternehmen der Verbände können ihre Beiträge steuerlich absetzen (siehe hierzu auch unsere Kleine Anfrage: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/145/1914580.pdf). Politische Einflussnahme erfolgt heutzutage über unterschiedliche Wege, vor allem aber auch über unternehmerische Lobbyarbeit. Gerade aus diesem Grund muss es als Gegengewicht eine starke Zivilgesellschaft geben, die sich zu satzungsmäßigen Zwecken auch politisch äußern darf.

Mit freundlichen Grüßen
Stefan Gelbhaar

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