Sind nicht bundesweit im ländlichen Bereich viele durch die 3G-Regel in Bus und Bahn von der Mobilität ausgeschlossen? Sollte das Gesetz nicht umgehend zurückgenommen werden?

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Stefan Gelbhaar
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Reinhard G. •

Sind nicht bundesweit im ländlichen Bereich viele durch die 3G-Regel in Bus und Bahn von der Mobilität ausgeschlossen? Sollte das Gesetz nicht umgehend zurückgenommen werden?

Sehr geehrter Herr Gelbhaar,

gibt es denn bundesweit, besonders auch im ländlichen Bereich, ein enges Netz von Teststationen? Wie sollten Gehbehinderte oder Kranke, die zum Arzt müssen, bei Schneeglätte ohne Bus den Weg dorthin schaffen? Bevor sie dann endlich mit dem Bus zum Arzt fahren können? Auch Long-covid-Patienten die keinen Impfstatus haben und ältere geimpfte Menschen, die sich bislang von nicht geimpften Angehörigen mit den nötigsten Einkäufen versorgen ließen, sind davon betroffen. Es gibt auch nicht überall genügend Taxen, um der Nachfrage, die durch dieses Gesetz ausgelöst wird, zu entsprechen. Vielleicht bilden sich bei einigen Teststationen auch lange Schlangen? Nicht jeder ist gesundheitlich in der Lage, sich dort anzustellen. Halten Sie das alles für verhältnismäßig? Steht nicht den Bürgern eine Grundversorgung mit Mobilität zu? Wäre es nicht aber hilfreich, mehr Busse und Bahnen einzusetzen?

Mit freundlichen Grüßen

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr G.,

Millionen Menschen sind in Deutschland mit den öffentlichen Verkehrsmitteln (ÖPNV) unterwegs. Die neue Virus-Variante überträgt sich sehr leicht von Mensch zu Mensch. In Bus und Bahn FFP2-Masken zu tragen, ist Mindeststandard, da diese besonders wirksam sind, Ansteckungen zu verhindern. Um die Ausbreitung des Virus zu bremsen, war die 3G-Regel im ÖPNV bisher unabdingbar. Genese, zu denen auch Long-Covid-Patienten gehören, und Geimpfte können die Verkehrsmittel mit entsprechenden Nachweis ohne zusätzlich einen negativen Test nachweisen zu müssen, nutzen. Die Beförderung in Taxen ist von der 3G-Regel ausgenommen. Lediglich jene Personen, die weder genesen noch geimpft sind, müssen nach dieser Regel einen Nachweis über einen negativen Test, der nicht länger als 24 Stunden zurückliegt, mit sich führen.

Und ja, da bin ich bei Ihnen, um die Mobilität von Menschen dauerhaft sicher zu stellen, müssen wir die öffentlichen Verkehrsmittel, insbesondere auch im ländlichen Raum, ausbauen.

Deshalb wollen wir Länder und Kommunen in die Lage versetzen, Attraktivität und Kapazitäten des ÖPNV zu verbessern, mit dem Ziel, die Fahrgastzahlen des öffentlichen Verkehrs deutlich zu steigern. Wir wollen einen Ausbau- und Modernisierungspakt, bei dem sich Bund, Länder und Kommunen unter anderem über die Finanzierung bis 2030 einschließlich der Eigenanteile der Länder und Kommunen und die Aufteilung der Bundesmittel verständigen sowie Tarifstrukturen diskutieren. Regionalisierungsmittel werden ab 2022 erhöht. Gemeinsam werden wir Qualitätskriterien und Standards für Angebote und Erreichbarkeit für urbane und ländliche Räume definieren.

Für eine nahtlose Mobilität verpflichten wir Verkehrsunternehmen und Mobilitätsanbieter, ihre Echtzeitdaten unter fairen Bedingungen bereitzustellen. Anbieterübergreifende digitale Buchung und Bezahlung wollen wir ermöglichen. Den Datenraum Mobilität entwickeln wir weiter. Intermodale Verknüpfungen werden wir stärken und barrierefreie Mobilitätsstationen fördern.

Digitale Mobilitätsdienste, innovative Mobilitätslösungen und Carsharing werden wir unterstützen und in eine langfristige Strategie für autonomes und vernetztes Fahren öffentlicher Verkehre einbeziehen.

Mit freundlichen Grüßen
Stefan Gelbhaar

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