Frage an Stefan Kaufmann bezüglich Wirtschaft

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Stefan Kaufmann
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Frage von Uwe D. •

Frage an Stefan Kaufmann von Uwe D. bezüglich Wirtschaft

Sehr geehrter Herr Dr. Kaufmann,

herzlichen Dank für Ihre umfangreiche Antwort betreffs der haushaltsnahen Dienstleistungen.

In einem Punkt haben Sie mich missverstanden, bzw. ich mich nicht deutlich genug ausgedrückt.

Es ging um die steuerliche Absetzbarkeit haushaltsnaher Dienstleistungen bei der Einkommenssteuer. Unser Hauptklientel sind Privatkunden, die nur aus Diskretionsgründen auf unserer Homepage nicht namentlich aufgeführt sind.

Ich habe gehört, dass Haushalte, die selbst jemanden über die Minijobzentrale mit dem Haushaltsscheck anmelden, künftig steuerlich mehr absetzen können, als unsere Privatkunden,
die unsere Leistungen über unsere gestellten Rechnungen beim Finanzamt absetzen.
Dies fände ich für unsere Kunden ungerecht.

Was die anderen Informationen hinsichtlich der geplanten Projekte der Bundesregierung betrifft sehen wir der Zukunft positiv entgegen.

Zudem hoffen wir, dass bei der Systemumstellung der Umsatzsteuer sich die haushaltsnahen Dienstleistungen im Bereich der reduzierten Mehrwertsteuer wieder finden.

Mit freundlichen Grüßen

Degerlocher Dienstleister
Uwe Dongus

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Sehr geehrter Herr Dongus,

meines Wissens ist keine Änderung der aktuellen rechtlichen Rahmenbedingungen vorgesehen. Minijobs in Privathaushalten werden allerdings bereits seit dem 1. April 2003 besonders gefördert.

Hier gilt, dass, wenn es sich bei der geringfügigen Tätigkeit um eine Beschäftigung im Privathaushalt im Sinne von § 8a SGB IV handelt, der Arbeitgeber der Einzugsstelle unverzüglich eine vereinfachte Meldung, den von Ihnen beschriebenen Haushaltsscheck (vgl. § 28a Abs. 8 SGB IV), abzugeben hat. In diesem Fall zahlt der Arbeitgeber geringere Pauschalbeiträge als bei gewerblichen Minijobs. Im Gegenzug ist der „Minijobber“ in der Sozialversicherung abgesichert, was insbesondere für Frauen, die in der Regel diese Tätigkeit im häuslichen Umfeld ausführen, sehr wichtig ist.

Hinsichtlich der Behandlung haushaltsnaher Dienstleistungen nach einer Systemumstellung der Umsatzsteuer müssen wir - wie bereits in meiner ersten Antwort mitgeteilt- zunächst das Ergebnis der koalitionsinternen Arbeitsgruppe zu den Mehrwertsteuersätzen abwarten.

Ich hoffe, ich konnte Ihre Frage abschließend beantworten und freue mich, dass Sie der zukünftigen Arbeit der neuen schwarz-gelben Bundesregierung positiv entgegen sehen.

Mit besten Grüßen

Ihr

Dr. Stefan Kaufmann

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