Frage an Stefan Kaufmann von Petra B. bezüglich Landwirtschaft und Ernährung
Sehr geehrter Herr Dr. Kaufmann,
in der industriellen Tierhaltunr wird ständig das Tierschutzgesetz gebrochen, indem routinemäßig Amputationen (ohne Narkose) vorgenommen werden, die nur in Ausnahmefällen erlaubt sind.
Ich möchte wissen, was Sie konkret unternehmen, um diese Quälerei abzustellen.
Mit freundlichem Gruß
Petra Birnbreier
Sehr geehrter Herr Birnbreier,
vielen Dank für Ihre Frage. Gerne will ich Ihnen antworten. Der Schutz von Tieren, den Sie ansprechen, ist ein Thema, das die Bevölkerung in Deutschland und auch europaweit tief bewegt. Selbstverständlich darf die Missachtung von Tierschutzgesetzen nicht als Kavaliersdelikt abgetan werden. Ich begrüße daher Ihr Engagement.
Gerade vor dem Hintergrund jährlich steigender Versuchstierzahlen muss die Bundesrepublik sich auch auf internationaler Ebene glaubwürdig für den Schutz von Tieren einsetzen. Als Maßstab dient uns dabei die deutsche Rechtslage. So hat der Deutsche Bundestag den Tierschutz im Jahr 2002 als Staatsziel im Grundgesetz verankert. In der vergangenen Legislaturperiode hat die Bundesregierung unter Führung von Bundeskanzlerin Angela Merkel dieses Thema zudem im Rahmen der deutschen EU-Ratspräsidentschaft auch in Europa auf die Agenda gesetzt.
Deutschland gehört zu den EU-Ländern mit den höchsten Tierschutz- und Tierhaltungsstandards und einem vergleichsweise hohen Schutzniveau für Versuchstiere innerhalb der Gemeinschaft. Unser deutsches Tierschutzgesetz geht mit seinen Vorschriften zum Schutz von Versuchstieren weit über die Mindestanforderungen der derzeit geltenden und aus dem Jahr 1986 stammenden Richtlinie (RL 86/609) hinaus. Selbstverständlich müssen Gesetzesbrüche in diesem Zusammenhang abgestellt werden.
Im Laufe der vergangenen Jahrzehnte haben sich sehr unterschiedliche Tierschutzniveaus in den einzelnen Mitgliedsländern der EU entwickelt. Eine Harmonisierung der gesetzlichen Regelungen auf europäischer Ebene ist daher dringend erforderlich. Mit der derzeit noch geltenden Richtlinie und auf der Grundlage von freiwilligen, einzelstaatlichen Regelungen ist die Schaffung eines insgesamt höheren Schutzniveaus in Europa nicht zu erreichen. Eine Aktualisierung und Modernisierung der Richtlinie ist deshalb geboten. Insgesamt bringt diese Richtlinie deutliche Verbesserungen für den Schutz von Tieren in der EU und auch in Deutschland. Ich bin der Auffassung, dass der erarbeitete Kompromiss den Tierschutz, die Forschungsfreiheit und den Gesundheitsschutz ausgewogen berücksichtigt.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Stefan Kaufmann