Frage an Stefan Müller bezüglich Finanzen

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Stefan Müller
CSU
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Frage von Klaus D. •

Frage an Stefan Müller von Klaus D. bezüglich Finanzen

In den Medien ist immer wieder zu lesen, dass Großkonzerne gar keine oder nur sehr wenig Steuern in Deutschland bezahlen.
Welche Lösungsansätze sehen Sie, dieses Problem zu lösen?

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Sehr geehrter Herr Dippold,

die Regierungskoalition setzt sich dafür ein, die Schlupflöcher im internationalen Steuerrecht zu schließen. Dies ist auch eine Frage der Wettbewerbsgleichheit: Deutsche Firmen, die ihre Gewinne ordnungsgemäß hierzulande versteuern, haben nicht die Möglichkeiten zu solchen Gestaltungen.

Unser gemeinsames Ziel ist es, die Durchsetzung der bestehenden Steueransprüche flächendeckend zu verbessern. Mit dem Ziel, aggressive Steuergestaltung durch multinationale Konzerne zu bekämpfen und so Wettbewerbsverzerrungen gegenüber überwiegend national tätigen kleinen und mittleren Unternehmen einzudämmen, ist in den vergangenen vier Jahren die Zusammenarbeit in den Gremien der OECD, der EU und der G20 erheblich intensiviert worden.

Hervorzuheben ist insbesondere das aktuelle OECD-Projekt „Base Erosion and Profit Shifting“ (BEPS) über Gewinnkürzungen und Gewinnverlagerungen, das von den großen Industriestaaten - maßgeblich auch von Deutschland - unterstützt wird. Dabei geht es um die Frage der fairen Besteuerung multinational tätiger Unternehmen (MNU). Die Initiative der OECD verfolgt das Ziel, wirksame Maßnahmen gegen Gewinnkürzungen und Gewinnverlagerungen von MNU zu erarbeiten. Hierzu hat die OECD einen umfassenden Aktionsplan erarbeitet, der den G20-Finanzministern bei ihrer Sitzung am 19/20. Juli 2013 vorgelegt wurde. Auf dieser Grundlage sollen bis Ende 2015 international abgestimmte Standards erarbeitet werden.

Deutschland hat sich ferner für eine Ausweitung des automatischen Informationsaustauschs eingesetzt. So wurde am 31. Mai 2013 mit den USA ein Abkommen über einen automatischen Austausch von Bankinformationen unterzeichnet, und zwar auf der Grundlage eines Musters, das Deutschland gemeinsam mit Frankreich, Großbritannien, Italien und Spanien mit den USA erarbeitet hat. In Anlehnung an die Mustervereinbarung mit den USA wollen diese G5-Staaten auch untereinander den automatischen Informationsaustausch auf den Bereich der Kapitaleinkünfte erstrecken und damit einen neuen Standard EU-weit und darüber hinaus fördern.

Auf nationaler Ebene wurden im Gesetz zur Umsetzung der Amtshilferichtlinie sowie zur Änderung steuerlicher Vorschriften eingeführt, die der Sicherung des Steueraufkommens oder der Funktionsfähigkeit des Besteuerungsverfahrens dienen, indem unerwünschte Gestaltungen zur Steuervermeidung eingeschränkt werden. So wird z. B. der Umwandlung privaten Geldvermögens in erbschaftsteuerlich begünstigtes Betriebsvermögen (sogenannte Cash-GmbHs) und der Vermeidung der Grunderwerbsteuer über sogenannte RETT-Blocker (vom englischen Real Estate Transfer Tax für Grunderwerbsteuer) entgegengetreten.

Daneben werden Steuergestaltungsmodelle im Bereich des negativen Progressionsvorbehalts bekämpft (sogenanntes Goldfinger-Modell). Im Bereich der Unternehmensbesteuerung enthält das Gesetz Regelungen zur Verhinderung steuerlicher Gestaltungen durch die sogenannte Wertpapierleihe, die Nutzung von Verlusten oder mittels grenzüberschreitender hybrider Finanzierungen. Aus meiner Sicht bedarf es darüber hinaus auch dringend einer europäischen Harmonisierung der Unternehmensbesteuerung.

Mit freundlichen Grüßen

Stefan Müller*__*

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